kündigung ihres arbeitsverhältnisses
hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende arbeitsverhältnis hilfsweise fristgerecht unter einhaltung der kündigungsfrist zum 30.09.
meine frage: bleibe ich zuhause oder muss ich noch bis 30.09. arbeiten?
Community-Antworten (2)
07.05.2020 um 19:34 Uhr
Ein "zu Hause bleiben" kann ich nirgends entdecken. Aber viel wichtiger ist wohl, was VOR diesem Satz steht. Denn die Kündigung scheint wohl fristlos und damit die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses deutlich kürzer als "bis Ende September" zu sein.
08.05.2020 um 10:22 Uhr
Wenn es wirklich eine fristlose Kündigung ist, was die Formulierung nahelegt, Kündigungsschutzklage einreichen und dem Arbeitgeber schriftlich die Arbeitsbereitschaft anzeigen. Sonst kann es passieren, dass er zwar den Prozess verliert aber er trotzdem kein Gehalt bezahlen muss, da ja nicht gearbeitet wurde.
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