Hallo wertes Forum,

wir sind uns uneinig über die künftige Amtszeit eines neu zu wählenden BR, wenn wir den Wahlprozess nicht mehr bis zum 31.05.2009 durch bekommen.
Die Interpretationen von §13 und §21 gehen da hier bei den KollegInnen auseinander.

Wenn wir z.B. am 16. Juni 2009 wählen würden, wäre dann die nächste reguläre Wahl im Zeitraum
- 1. März 2011 bis 31. Mai 2011 oder
- 1. März 2014 bis 31. Mai 2014
anzusetzen?

Leider verweisen alle Hinweise immer auf die Texte des Betriebsverfassungsgesetz oder der Wahlordnung, deren Auslegung uns nicht eindeutig klar ist.

Vielen Dank
UK