Erstellt am 29.04.2009 um 10:39 Uhr von Kölner
@controlled
Aussenstehende wohl nicht.
Aber im Zweifel ist das stets eine Pflicht des BRV!
Erstellt am 29.04.2009 um 10:51 Uhr von kriegsrat
@ kölner
mooooment !
der BRV ist nicht das mädchen für alles
da sollte schon eine regelung getroffen werden, die den anderen br-mitgliedern auch die möglichkeit bietet, sich gewinnbringend ins geschehen einzubinden
und tatsächlich bietet sich auch die möglichkeit, eine aussenstehende kraft über § 40 BetrVG mit derartigen tätigkeiten zu betrauen (400€ basis ?)
sekretärin des BR muß nicht gleich br-mitglied sein
es wäre allerdings unklug, dies der sekretärin des chefs anzutragen, selbst wenn sie sich dazu bereiterklären würde.......
Erstellt am 29.04.2009 um 11:01 Uhr von controlled
Ich bin jetzt neu im BR. Das heißt ich bin nachgerückt weil ein BR Mitglied ausgestiegen ist. Er war auch gleichzeitig Schriftführer. Also wurde ich auch gleich (ohne mich zu fragen) als Schriftführer ernannt.
Erstellt am 29.04.2009 um 11:05 Uhr von ridgeback
Christoph Tillmanns ist Richter am Arbeitsgericht Freiburg und beschreibt die Sachlage wie folgt:
Das Gesetz regelt nicht, wer für das Erstellen der Niederschrift die Verantwortung trägt. Die fällt zunächst dem Betriebsrat als Ganzem zu, der die Befugnis hat, eines seiner Mitglieder zum Schriftführer zu bestellen und ihm so die Aufgabe zuzuweisen, die Sitzungsniederschrift zu erstellen.
Demgegenüber hat der Betriebsrat keinen Anspruch darauf, dass eine nicht ihm angehörige Person als Protokollführer an der Sitzung teilnimmt. Anders wiederum, wenn eine umfangreiche Sitzungsniederschrift zu fertigen ist: Hier kann der Betriebsrat verlangen, dass der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG eine geeignete Schreibkraft zur Unterstützung stellt, die dann nach Weisung des Vorsitzenden oder des Schriftführers mitschreibt. Die Erstellung der Sitzungsniederschrift bleibt aber Aufgabe des dazu bestimmten Betriebsratsmitgliedes.
Erstellt am 29.04.2009 um 11:21 Uhr von kriegsrat
@ controlled
dann mach doch erstmal einen entsprechenden lehrgang zu diesem thema und freu dich, daß man dir eine so verantwortungsvolle tätigkeit zutraut
oder gehörst du auch zu dieser "unsäglichen" sorte von betriebsräten, die genug damit zu tun haben, die "bürde" des amtes ( ein bisschen zur sitzung kommen, ein bisschen mitreden und schnell wieder heim ?) zu tragen, was ihnen keinen spielraum mehr lässt für zusätzliche aufgaben ?
hoffentlich nicht;-))
Erstellt am 30.04.2009 um 20:57 Uhr von controlled
@ kriegsrat
oh nein, ich möchte meine Arbeit im BR schon sehr ernst nehmen. Mein ersten Lehrgang (BR1) hab ich jetzt hinter mir. Und weitere folgen.
Erstellt am 01.05.2009 um 08:04 Uhr von SpongBob
Wie soll ein BRV gleichzeitig eine Sitzung leiten und ein Protokoll führen?
Wer unterschreibt die Niederschrift, wenn BRV und Schriftführer eine Person sind?
Erstellt am 01.05.2009 um 09:02 Uhr von DonJohnson
Wie du richtig sagtest, leitet er die Sitzung und ist kein Alleinunterhalter! Somit hat er doch wohl genügend Zeit sich Gesprächsnotizen zu machen! Ich sehe da keinerlei Kollision.
Erstellt am 01.05.2009 um 09:12 Uhr von SpongBob
@DonJohnson
und wer Unterschreibt?
Unter unsern Niederschriften muss der BRV und der Protokollführer unterschreiben, wirde das denn geändert in BRV und Stelli?
Erstellt am 01.05.2009 um 09:22 Uhr von DonJohnson
@SpongBob
Schau mal bitte in § 34 Abs 1 BetrVG. Da steht, wer unterschreibt ;-)))
Erstellt am 01.05.2009 um 09:26 Uhr von MonaLisa
@SpongBob,
"Der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist für die Ordnungsmäßigkeit der Niederschrift verantwortlich (Richardi-Thüsing, Rn. 4), weil er die Verhandlung leitet und die Niederschrift zu unterzeichnen hat (GK-Raab, Rn. 7; HSWG, Rn. 7). Nach Abs. 1 Satz 2 muss die Niederschrift durch ein weiteres Mitglied des BR unterzeichnet sein. Ist ein Schriftführer bestellt, sollte dieser mit unterzeichnen (Richardi-Thüsing, Rn. 9; Fitting, Rn. 19; HSWG, Rn. 10)."
§ 34 BetrVG, DKK, II. Die Sitzungsniederschrift - RN. 11
was hälst du davon? :-))
Erstellt am 01.05.2009 um 09:29 Uhr von SpongBob
Ein Blick in das BetrVG erspart euch eine Menge blöder Fragen! Ich habs verstanden...
Erstellt am 01.05.2009 um 09:32 Uhr von DonJohnson
Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde antworten ;-)))
Erstellt am 01.05.2009 um 09:33 Uhr von SpongBob
@DonJohnson
von Dir gab es noch keine blöden Antworten :-)
Erstellt am 01.05.2009 um 09:37 Uhr von DonJohnson
Oh doch - mehr als genug ;-)))
Erstellt am 01.05.2009 um 09:37 Uhr von SpongBob
Wo ich schon mal dabei bin, wir praktizieren das so,
1. BRV und Schriftführer unterschreiben, wenn Beide da sind.
2. st. BRV und st. Schriftführer unterschreiben, wenn der Schriftführer nicht da ist, dann ist der BRV gleichzeitig st. Schriftführer.
Ist das dann richtig?
Vielleicht sollten wir das dann so machen, dass der BRV/st. Schriftführer und der st. BRV unterschreibt, so bleibt die Unterschrift bei dem BRV auch wenn er Schriftführer ist.
Erstellt am 01.05.2009 um 09:42 Uhr von DonJohnson
Warum so kompliziert! Im 34er steht, dass die Niederschrift vom BRV und einem weiteren Mitglied unterschrieben wird - wer das ist, ist völlig egal!
Erstellt am 01.05.2009 um 09:43 Uhr von MonaLisa
@SpongBob,
Betriebsräte können nicht genug nachfragen, egal ob Jungfüchse oder alte Hasen! Glaub ja nicht, dass es BR's gibt, die alles wissen!
Nur ist es tatsächlich so, dass ein Blick - um bei deinem Beispiel zu bleiben - in den § 34 BetrVG einige deiner Fragen beantwortet hätte.
Was noch lange nicht heisst, dass genau aus diesem Grund nicht erst recht etliche Fragen aufkommen!
Aber in einem hat DJ recht, es gibt keine blöde Fragen!
Erstellt am 01.05.2009 um 09:47 Uhr von SpongBob
@MonaLisa
es gibt also keinen "Welpenschutz" für blöde Fragen, dann müsste jede Frage auch mit der Dauer im BR hinterlegt werden.
Übrigens habe ich nach 4 Monaten Amtszeit erst BR1 und BR2 als Seminar besucht. Während dieser Seminare weiß man alles wenn man wieder zurück ist, habe ich das Gefühl nichts mehr zu wissen. - Dafür habe ich dann euch... :-)
Erstellt am 01.05.2009 um 09:58 Uhr von DonJohnson
ML
*Aber in einem hat DJ recht, es gibt keine blöde Fragen!*
Na, ich hoffe nicht nur da ;-)))
SB
*Übrigens habe ich nach 4 Monaten Amtszeit erst BR1 und BR2 als Seminar besucht. *
Respekt - finde ich gut! Es gibt wenig BRM die so fleißig sind!
*Während dieser Seminare weiß man alles wenn man wieder zurück ist, habe ich das Gefühl nichts mehr zu wissen. *
Nur ein Dummkopf denkt, dass er alles weiß - der kluge Mensch kennt seine Wissenslücken - aber ich verstehe was du meinst. Dass du dieses Gefühl hast, wird daran liegen, dass du auf den Seminaren die ganze zeit nichts anderes machst als das zu lernen und damit umzugehen. Wenn der Alltag da ist, sind auch deine Gedanken wieder bei der "normalen" Arbeit. Die Kunst ist es also, das erlangte Wissen immer wieder anzuwenden (z.B. hier im Forum), weiterhin nachzulesen - sich zu informieren und immer am Ball zu bleiben. Ein Lernprozess endet nie!
Die drei Stufen des lernens heißen:
1. Zeigen (wie im Seminar)
2. Ausführungsversuche machen lassen (auch im Seminar unter "Kontrolle" des Dozenten)
3. Festigung des Erlernten.
Letzteres kommt nur wenn man immer wieder und wieder das gelernte wiederholt!
*Dafür habe ich dann euch... :-)*
Ja und wir dich ;-))) Du siehst, alle sind gleichgestellt, egal ob, wie ML das sagte, "Jungfuchs" oder "alter Hase" ;-)))
Erstellt am 01.05.2009 um 10:07 Uhr von SpongBob
Es ist schön sich in einem Forum zu befinden, in dem man nicht nur "kluge und blöde" Antworten bekommt, sonder auch immer wieder aufgebaut wird.
Gerade in der Anfangszeit brauche ich so eine Motivation, denn nur ein BR, der aneckt ist ein guter BR. Und das habe ich in den letzten Monaten nur zu oft erfahren.
Ich möchte jetzt mal loswerden, dass ich eure Teilnahme an diesem Seminar und an meinen "Problemchen" sehr schätze und genieße. Danke an alle, die sich in den letzten 4 Monaten meiner angenommen haben.
Ich glaube, ich habe gerade meinen sentimentalen Moment - geht bestimmt gleich vorbei... :-)