Kündigung ohne BR Beteiligung?
Kann eine Kündigung raus gehen, ohne das die Betriebsratsmitglieder etwas davon wissen?
Kündigung ist raus,mit dem satz: Der Betriebsratwurde angehört und hat zugestimmt.
Community-Antworten (12)
27.04.2009 um 22:08 Uhr
"kann" schon - darf aber nciht. Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören! Somit ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam!
Um was geht es genau, vielleicht fallen uns noch ein paar nickeligkeiten ein ;-)))
Ordentliche- oder außerordentliche Kündigung?
27.04.2009 um 22:18 Uhr
Da hat sich aber euer AG ein Eigentor geschoßen !!! Wenn ihr jetzt als Betriebsrat nicht Sofort den AG zu rede stellt, und ihm mal so richtig zeigt wo der Frosch die Locken hat,dann wird er in Zukunft bestimmt noch einige Trümpfe im Ärmel haben. Egal ob Ordentliche- oder außerordentliche Kündigung,sie ist unwirksam! Schön ist es wenn der beroffene Kollege sofort einen Anwalt aufsucht ...
27.04.2009 um 22:19 Uhr
@erika, wenn der Betriebsrat anscheinend "angehört" und "zugestimmt" hat, dann hat er das doch auch selber auf der Anhörung vermerkt, z. B. mit seiner Unterschrift, oder?
27.04.2009 um 22:23 Uhr
@ML Anscheinend wurde der BR eben nciht gehört. So habe ich es gelesen. Außerdem dürfen hier doch nur BRM posten!
@Troisdorfer Na, lass uns erst mal hören - bei außerordentlichen Kündigungen gibt es Fristen was die Kündigung betrifft - also der zeitpunkt des Erlangens der Info für den AG. Lass uns bitte hören was erika dazu sagt und dann überlegen wir uns, wie nickelig wir als Gremium werden könnten, ok?
27.04.2009 um 22:28 Uhr
@DonJohnson, meine Frage zielte darauf ab, dass es BRVen gibt, die sowas gerne mal im Alleingang machen und es nicht für nötig sehen, ihr Gremium damit zu belästigen! Junge, Junge.... deine Fantasie ist heute abend aber schon ganz besonders rege.... Wenn die Kündigung ohne BR raus ist, dann hat ein RA Arbeit, die im Endeffekt gar keine ist. Denn die Kündigung wäre schlichtweg unwirksam. Aber das hast du ja schon festgestellt! :-))
27.04.2009 um 22:35 Uhr
@ML Nun, meine Fantasie ist in der Tat schon von "klein auf" sehr groß! Aber egal. Auch in dem von dir beschriebenen Szenario hätte doch der Anwalt wenig Arbeit. Auch hier wäre dann doch die Kündigung nicht wirksam. Und wenn der BRV das alleine gemacht hat, nun, das Protokoll würde ich gerne sehen. Ein BRM was dem gekündigten das "steckt" reicht! Oder liege ich daneben?
27.04.2009 um 22:44 Uhr
"wenn der Betriebsrat anscheinend "angehört" und "zugestimmt" hat, dann hat er das doch auch selber auf der Anhörung vermerkt, z. B. mit seiner Unterschrift, oder?
Seit wann müssen Anhörungen schriftlich erfolgen? Auf alle Fälle müsste eine solche Beschlussfassung im Sitzungsprotokoll zu finden sein.
"Da hat sich aber euer AG ein Eigentor geschoßen !!! Wenn ihr jetzt als Betriebsrat nicht Sofort den AG zu rede stellt,"
Bevor man beim AG aufschlägt, sollte geprüft werden, ob der AG von einer ordentlichen Beschlussfassung ausgehen durfte oder nicht. Vielleicht hat er z.B. dem BRV seine Kündigungsabsicht mitgeteilt und der BRV hat die "Zustimmung" im Alleingang erteilt ...
27.04.2009 um 22:47 Uhr
@DonJohnson Du hast schon Recht,der AG wird sich warscheinlich gar nicht im klaren sein was für ein MISTBOCK er verbockt hat ... NOCH NICHT !!!
27.04.2009 um 22:52 Uhr
@Troisdorfer Stimmt, gerade darum (die Einwände von ML und der Nuss betrachtet) wäre es höchstgradig interessant, was genau für eine Kündigung das genau war... Na, dürfen BRM nciht auch mal fies sein? ;-))))
27.04.2009 um 23:03 Uhr
"wäre es höchstgradig interessant, was genau für eine Kündigung das genau war.."
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine fristlose oder fristgerechte Kündigung gehandelt hat.
28.04.2009 um 17:12 Uhr
@peanuts Nee, nciht wirklich!!! Denke noch mal drüber nach... Es könnte in der Tat eine Verstreichung der Frist für eine fristlose zustande kommen...
29.04.2009 um 10:47 Uhr
"Denke noch mal drüber nach..."
Fertig! Ich bleibe bei meiner vorherigen Antwort.
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