Erstellt am 27.04.2009 um 20:08 Uhr von DonJohnson
"kann" schon - darf aber nciht. Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören! Somit ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam!
Um was geht es genau, vielleicht fallen uns noch ein paar nickeligkeiten ein ;-)))
Ordentliche- oder außerordentliche Kündigung?
Erstellt am 27.04.2009 um 20:18 Uhr von Troisdorfer
Da hat sich aber euer AG ein Eigentor geschoßen !!!
Wenn ihr jetzt als Betriebsrat nicht Sofort den AG zu rede stellt,
und ihm mal so richtig zeigt wo der Frosch die Locken hat,dann
wird er in Zukunft bestimmt noch einige Trümpfe im Ärmel haben.
Egal ob Ordentliche- oder außerordentliche Kündigung,sie ist unwirksam!
Schön ist es wenn der beroffene Kollege sofort einen Anwalt aufsucht ...
Erstellt am 27.04.2009 um 20:19 Uhr von MonaLisa
@erika,
wenn der Betriebsrat anscheinend "angehört" und "zugestimmt" hat, dann hat er das doch auch selber auf der Anhörung vermerkt, z. B. mit seiner Unterschrift, oder?
Erstellt am 27.04.2009 um 20:23 Uhr von DonJohnson
@ML
Anscheinend wurde der BR eben nciht gehört. So habe ich es gelesen. Außerdem dürfen hier doch nur BRM posten!
@Troisdorfer
Na, lass uns erst mal hören - bei außerordentlichen Kündigungen gibt es Fristen was die Kündigung betrifft - also der zeitpunkt des Erlangens der Info für den AG. Lass uns bitte hören was erika dazu sagt und dann überlegen wir uns, wie nickelig wir als Gremium werden könnten, ok?
Erstellt am 27.04.2009 um 20:28 Uhr von MonaLisa
@DonJohnson,
meine Frage zielte darauf ab, dass es BRVen gibt, die sowas gerne mal im Alleingang machen und es nicht für nötig sehen, ihr Gremium damit zu belästigen!
Junge, Junge.... deine Fantasie ist heute abend aber schon ganz besonders rege.... Wenn die Kündigung ohne BR raus ist, dann hat ein RA Arbeit, die im Endeffekt gar keine ist.
Denn die Kündigung wäre schlichtweg unwirksam. Aber das hast du ja schon festgestellt! :-))
Erstellt am 27.04.2009 um 20:35 Uhr von DonJohnson
@ML
Nun, meine Fantasie ist in der Tat schon von "klein auf" sehr groß! Aber egal. Auch in dem von dir beschriebenen Szenario hätte doch der Anwalt wenig Arbeit. Auch hier wäre dann doch die Kündigung nicht wirksam. Und wenn der BRV das alleine gemacht hat, nun, das Protokoll würde ich gerne sehen. Ein BRM was dem gekündigten das "steckt" reicht! Oder liege ich daneben?
Erstellt am 27.04.2009 um 20:44 Uhr von peanuts
"wenn der Betriebsrat anscheinend "angehört" und "zugestimmt" hat, dann hat er das doch auch selber auf der Anhörung vermerkt, z. B. mit seiner Unterschrift, oder?
Seit wann müssen Anhörungen schriftlich erfolgen? Auf alle Fälle müsste eine solche Beschlussfassung im Sitzungsprotokoll zu finden sein.
"Da hat sich aber euer AG ein Eigentor geschoßen !!!
Wenn ihr jetzt als Betriebsrat nicht Sofort den AG zu rede stellt,"
Bevor man beim AG aufschlägt, sollte geprüft werden, ob der AG von einer ordentlichen Beschlussfassung ausgehen durfte oder nicht.
Vielleicht hat er z.B. dem BRV seine Kündigungsabsicht mitgeteilt und der BRV hat die "Zustimmung" im Alleingang erteilt ...
Erstellt am 27.04.2009 um 20:47 Uhr von Troisdorfer
@DonJohnson
Du hast schon Recht,der AG wird sich warscheinlich gar nicht
im klaren sein was für ein MISTBOCK er verbockt hat ...
NOCH NICHT !!!
Erstellt am 27.04.2009 um 20:52 Uhr von DonJohnson
@Troisdorfer
Stimmt, gerade darum (die Einwände von ML und der Nuss betrachtet) wäre es höchstgradig interessant, was genau für eine Kündigung das genau war... Na, dürfen BRM nciht auch mal fies sein? ;-))))
Erstellt am 27.04.2009 um 21:03 Uhr von peanuts
"wäre es höchstgradig interessant, was genau für eine Kündigung das genau war.."
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine fristlose oder fristgerechte Kündigung gehandelt hat.
Erstellt am 28.04.2009 um 15:12 Uhr von DonJohnson
@peanuts
Nee, nciht wirklich!!! Denke noch mal drüber nach... Es könnte in der Tat eine Verstreichung der Frist für eine fristlose zustande kommen...
Erstellt am 29.04.2009 um 08:47 Uhr von peanuts
"Denke noch mal drüber nach..."
Fertig! Ich bleibe bei meiner vorherigen Antwort.