paulebr
Wenn der Vertretungsfall für das Ersatzmitglied gegeben ist, wird das entsprechende Ersatzmitglied automatisch, kraft Gesetz, zum vertretenden Betriebsratsmitglied. Damit ein Ersatzmitglied zum vertretenden Betriebsratsmitglied wird, bedarf es keinen Hinweis des BR oder des BR Vors. und keine Einladung zu einer Sitzung. Er benötigt auch keine Zustimmung des Arbeitgebers oder irgendwelcher Vorgesetzten. Das entsprechende Ersatzmitglied rückt kraft Gesetz in den Betriebsrat. Die Tätigkeit eines vertretenden Betriebsrats, beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme an BR Sitzungen sondern auch auf andere notwendige Betriebsratsarbeit, zB der Besuch an den Arbeitsplätzen der Kollegen, selbständige Gespräche mit Arbeitnehmern und Behandlung von Problemen, der Arbeitssicherheit, usw., usw.
Will das vertretende ErsMitglied notwendige Betriebsratsarbeit, auch eigene Betriebsratsarbeit erledigen, so muss es sich bei seinem Vorgesetzten für notwendige Betriebsratsarbeit unter Angabe der voraussichtlichen Dauer abmelden. Hat der Kollege sich ordentlich für Betriebsratsarbeit abgemeldet, so kann er gehen. Er benötigt keine Erlaubnis des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten. Der Kollege kann bedenkenlos, auch gegen den Willen des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten, seinen Arbeitsplatz für die notwendige Betriebsratsarbeit verlassen.
Nimmt ein BR Mitglied oder ein vertretendes Ersatzmitglied außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an Sitzungen teil, so hat er Anspruch auf Gewährung von bezahlter Freizeit in Höhe der aufgewendeten BR Stunden. Das gilt auch für geleistet BR Arbeit während des Urlaubs. Die zusätzlich entstandenen Fahrtkosten hat der AG zu vergüten.
Zeiten, die für Betriebsratsarbeit ausserhalb der persönlichen Arbeitszeit entstanden sind, sind keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Der Kollege sollte auch im Urlaub, wenn er Betriebsratsarbeit erledigt, seine Arbeitszeit erfassen, damit er die geleistete
BR-Zeit mit bezahlter Freizeit erstattet bekommt.
Versicherungsprobleme gibt es keine.
paulebr
Es ist nicht Sinn der Sache, dass berechtigte Kollegen der BR Sitzung, aus welchen Gründen auch immer, fernbleiben und so den Wählerauftrag ignorieren.