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Problematik Abmahnung

E
ellsa
Jan 2018 bearbeitet

Tach´chen

kann mir jemand beim Thema Abmahnungen helfen ?

Ein Kollege hat für eine fehlende Krankschreibung ( es handelt sich um zwei Tage, Fehler des Arztes beim Ausfüllen der Krankschreibung ) zwei Abmahnungen erhalten, für jeden Tag eine. Ist das Rechtens ?

Vielen Dank.

Gruß ellsa

4.64105

Community-Antworten (5)

R
rolfo

21.04.2009 um 16:59 Uhr

Nein, wenn überhaupt dann nur 1 Abmahnung, damit wird ja das Fehlverhalten schon abgemahnt. Hier sollte aber der BR darauf einwirken dem Arbeitgeber den Fehler des Arztes beizubringen. Besteht er trotzdem auf die Abmahnung, WEiderspruch einlegen und den Widerspruch zur Personalakte. Eine Abmahnung wird erst interessant in einem Kündigungsschutzprozess.

D
DerAlteHeini

21.04.2009 um 17:24 Uhr

ellsa Gibt es zur AU Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

Gibt es keinerlei Regelungen bzw. Vorgaben, so gilt die gesetzliche Regelung, daß eine Bescheinigung nur vorzulegen ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert. Somit dürfte eine Abmahnung nicht gerechtfertigt sein, wenn es nur um zwei Krankheitstage geht.

M
Mainpower

21.04.2009 um 17:26 Uhr

Hallo, der BR hat bei Abmahnungen keine Mitbestimmung. Auch muss der BR über Abmahnungen nicht informiert werden. Deshalb sehe ich auch keine möglichkeit des BR auf den AG einzuwirken. Wie rolfo schon schreibe, erst bei einer Kündigung ist der BR wieder dabei.

E
ellsa

21.04.2009 um 18:05 Uhr

Herzlichen Dank für die fixen Antworten.

@DerAlteHeini ...bei uns sind AU-Meldungen im AV geregelt, und die lauten sinngemäß : jeder Tag Krankheit muss ärztlich bescheinigt werden und spätestens am dritten Tag vorliegen.

@all Ihr habt mir sehr geholfen, und irgendwie ist ja schade, dass wir als BR bei einer Abmahnung nicht mitreden können, ich glaube, man könnte schon im Vorfeld viele Dinge klären.....

DANKE NOCHMAL UND EINEN SCHÖNEN FEIERABEND AUS BRANDENBURG........

T
TROISDORFER

21.04.2009 um 21:13 Uhr

Hallo ellsa, ( es handelt sich um zwei Tage, Fehler des Arztes beim Ausfüllen der Krankschreibung )

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Ist euch in den Sinn gekommen das euer Kollege einfach zu Arzt gehen kann und sich eine Ordnungsgemässe Krankenmeldung holen kann !!!

FEHLER KÖNNEN KORRIGIRT WERDEN !

Dann ist die Abmahnung schnell von Tisch,OHNE Ärger.

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