Erstellt am 21.04.2009 um 14:59 Uhr von rolfo
Nein, wenn überhaupt dann nur 1 Abmahnung, damit wird ja das Fehlverhalten schon abgemahnt.
Hier sollte aber der BR darauf einwirken dem Arbeitgeber den Fehler des Arztes beizubringen. Besteht er trotzdem auf die Abmahnung, WEiderspruch einlegen und den Widerspruch zur Personalakte.
Eine Abmahnung wird erst interessant in einem Kündigungsschutzprozess.
Erstellt am 21.04.2009 um 15:24 Uhr von DerAlteHeini
ellsa
Gibt es zur AU Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Gibt es keinerlei Regelungen bzw. Vorgaben, so gilt die gesetzliche Regelung,
daß eine Bescheinigung nur vorzulegen ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit
länger als 3 Kalendertage dauert.
Somit dürfte eine Abmahnung nicht gerechtfertigt sein, wenn es nur um zwei Krankheitstage geht.
Erstellt am 21.04.2009 um 15:26 Uhr von mainpower
Hallo,
der BR hat bei Abmahnungen keine Mitbestimmung. Auch muss der BR über Abmahnungen nicht informiert werden.
Deshalb sehe ich auch keine möglichkeit des BR auf den AG einzuwirken.
Wie rolfo schon schreibe, erst bei einer Kündigung ist der BR wieder dabei.
Erstellt am 21.04.2009 um 16:05 Uhr von ellsa
Herzlichen Dank für die fixen Antworten.
@DerAlteHeini
...bei uns sind AU-Meldungen im AV geregelt, und die lauten sinngemäß : jeder Tag Krankheit muss ärztlich bescheinigt werden und spätestens am dritten Tag vorliegen.
@all
Ihr habt mir sehr geholfen, und irgendwie ist ja schade, dass wir als BR bei einer Abmahnung nicht mitreden können, ich glaube, man könnte schon im Vorfeld viele Dinge klären.....
DANKE NOCHMAL UND EINEN SCHÖNEN FEIERABEND AUS BRANDENBURG........
Erstellt am 21.04.2009 um 19:13 Uhr von Troisdorfer
Hallo ellsa,
***( es handelt sich um zwei Tage, Fehler des Arztes beim
Ausfüllen der Krankschreibung )***
?????????????????????????????????????????????????????
Ist euch in den Sinn gekommen das euer Kollege einfach zu Arzt gehen kann und
sich eine Ordnungsgemässe Krankenmeldung holen kann !!!
FEHLER KÖNNEN KORRIGIRT WERDEN !
Dann ist die Abmahnung schnell von Tisch,OHNE Ärger.