Kündigung eines Mitarbeiters, gleichzeitig soll Fremdpersonal eingestellt werden
Hallo Zusammen,
und schon wieder habe ich eine Frage. Einem Monteur wurde gerade wegen längerer Krankheit gekündigt. (nach 3 Monaten) Die Zukunftsprognose sieht lt. Arbeitgeber schlecht aus (Rücken OP- mehr wissen wir noch nicht) Wir haben widersprochen, gekündigt wurde trotzdem. Jetzt wird Fremdpersonal benötigt. Können wir das Fremdpersonal ablehnen, mit der Begründung die Kündigung unseres eigenen mitarbeiters muss erst zurückgenommen werden ? Wer hat mit solch einer Situation Erfahrung gesammelt. Danke Janosch
Community-Antworten (1)
21.04.2009 um 15:08 Uhr
Moin Janosch, bei Kündigung trotz Widerspruch des BR besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten MA. Da würde ich ansetzen. Der gekündigte Arbeitnehmer hat nach § 102 Abs. 5 BetrVG einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Weiterbeschäftigungsanspruchs sind unter anderem ein Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung und eine Kündigungsschutzklage.
Hat der Betriebsrat
*einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen
*und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Klage auf Feststellung erhoben, dass sein Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst ist,
muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter auf dessen Verlangen
*nach Ablauf der Kündigungsfrist
*bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits
zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Ohne Verlangen läuft nichts. § 102 Abs. 5 BetrVG sieht für dieses Verlangen zwar keine Frist vor. Sinnvoll ist es natürlich, wenn der Mitarbeiter seine Weiterbeschäftigung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verlangt - wobei ein Weiterbeschäftigungsverlangen auch am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist noch rechtzeitig ist
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