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Betriebsratsamt-Ausübung

RUT
Rat und Tat
Apr 2020 bearbeitet

Bei uns erfolgt eine Betriebsstilllegung, wodurch die ordentliche Kündigung wirksam ist. Es sollen im Anschluß Aufräumarbeiten mit geeigneten Mitarbeitern und Folgeverträgen erfolgen. Muß das BR-Mitglied eine Kündigungsschutzklage einreichen für eine Weiterführung nach Schließung/Kündigungstermin im Amt oder was ist zu beachten?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

22.04.2020 um 02:39 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer (egal on BRM oder nicht) eine schriftliche Kündigung erhält und mit dieser nicht einverstanden ist, so ist die Kündigungsschutzklage die einzige Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit zu klären.

Im obigen Fall scheint es mir aber so, dass der Betrieb mit der Schließung erlischt.

K
krambambuli

22.04.2020 um 09:14 Uhr

Das würde ich abet auch klären lassen und nicht nur vermuten. Die drei Wochenfrist beim Arbeitsgericht beachten!

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