Abgelehnte Kündigung
Eine Anhörung nach Paragraph 103 BetrVG ist dem Betriebsrat zugegangen. Nach erfolgter geheimer Abstimmung ist der Betriebsrat zu dem Beschluss gekommen der Kündigung nicht zu entsprechen. Ist nun der BR zwingend verpflichtet dem Arbeitgeber die Gründe für seine nicht Zustimmung mitzuteilen ?
Community-Antworten (4)
21.04.2020 um 13:25 Uhr
Hallo Werner Broesel, nein muss der BR nicht
21.04.2020 um 13:49 Uhr
Hier geht's aber um 103. Also- keine Stellungnahme des BR. Einfach schweigen. Und auch nicht schreiben, dass ihr schweigt.
21.04.2020 um 15:44 Uhr
"Und auch nicht schreiben, dass ihr schweigt. "
Warum denn das?
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