Abstimmungsergebnis einer BR-Sitzung?
Liebe BetriebsratskollegenInnen & bitte auch nur diese, da ansonsten der "AlleinherrscherIn" wieder mit dem Radiergummi hier aufkreuzt!!!!!
Folgende Sachlage einer Abstimmung zu einem BR-Beschluß.Es waren 9 BRM/EBRM & die SBV, welche nicht stimmberechtigt ist,anwesend. 8 BRM/EBRM stimmten entweder mit Ja,Nein o. Enthaltung ab. Das 9 BRM/EBRM sagte gar nichts.Wie wird das jetzt gewertet? Laut Fitting §33 Rn 34 BetrVG: "...jedoch ausdrücklich erlären, an der Beschlussfassung nicht teilzunehmen." Das BRM/EBRM sagte aber gar nichts!!!! Und nu ?
Community-Antworten (12)
19.04.2009 um 16:04 Uhr
Laffo, also wie die Bescxhlußfassung lautet weißt du doch...
Beispiel: "soll morgen die Sonne scheinen?" 4x ja 4x nein und eine Enthaltung. Der Beschluß wird mit der Mehrheit der Stimmen gefaßt - eine Nichtäußerung ist mit nein zu werten. Demnach regnet es morgen - und das nur wegen dir!!!!
Hätte der BRV anders gefragt: "soll es morgen regnen" würde die Sonne scheinen bei gleichem Ergebnis - ich sag ja du hast schuld wenn es regnet ;-)))
Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?
19.04.2009 um 17:21 Uhr
@Laffo, also keine Enthaltung? Er sagte GAr nichts so als ob er NICHT im Raume war? also das BRM hätte nun mit JA nein oder enthaltung abstimmen müssen ODer aber kurz raus.....
Könnte sein,das er den Beschluss anfechtbar gemacht hat durch sein Verhalten.Warum lässt der BRV so etwas zu? Es gibt NUr die optionen JA NEIN Enthaltung ODEr aber Abwesend. Mehr nicht und alles dazischen ist fraglich,da angreifbar.!
19.04.2009 um 17:52 Uhr
waschbär, "Könnte sein,das er den Beschluss anfechtbar gemacht hat durch sein Verhalten." Aber dann könnte ja jedes BRM einen Beschluss zum Risikobeschluss machen... Nee, m. E. ist es so, dass der BRV all seinen Pflichten nachgekommen ist: Eingeladen, abgestimmt, protokolliert. Wenn das BRM sich nicht äußert, wird das so protokolliert. Hat der Antrag 5 Jastimmen ist er angenommen, sonst nicht.
19.04.2009 um 18:05 Uhr
@Laffo Warum ist dieses BRM nicht zu einer Äusserung aufgefordert worden? Ihr seid sicher das es noch geatmet hat?
19.04.2009 um 18:51 Uhr
@Lotte, weis nicht ob das so richtig ist,ich finde es sehr fraglich und auch schädlich zumindest für das Abstimungsverhalten auf zukunft. Ich finde schon, das wenn BRM keine meinung hat, auch nicht zu wissen bracht WARUM andere eine haben bzw welche die anderen haben.die tottale Verweigerung zur Meinungsbildung ist ja doch sehr "heftig" und steht oft für jede menge Ärger....
19.04.2009 um 20:05 Uhr
waschbär, dass es bedenklich, vielleicht schädlich, schrecklich, gemein... ist, steht ja außer Frage. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass aufgrund einer Nichtäußerung ein ansonsten eindeutiger Beschluss vom ArbG gekippt würde. Aber wer weiß...
19.04.2009 um 20:33 Uhr
Eine gewollte Beschlussunfähigkeit, kann dadurch bewirkt werden, dass eine entsprechende Anzahl von BRM sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Darin kann aber eine grobe Pflichtverletzung im Sinne §23 Abs.1 liegen. Die Nichtteilnahme an der Abstimmung wirkt wie Gegenstimme. GK 8. Auflage § 33 Rz 16,19,29f.
19.04.2009 um 20:55 Uhr
@ Alle
Es geht im Endeffekt um eine von der GF/Inhaber gewünsche MB eines Firmenjubiläums.Das Abstimmungsverhalten wäre nicht ausschlaggebend für den Ausgang des Beschlusses. Der Sitzungsleiter forderte das "M" auch auf sich zu äußern, nur kam da leider außer einem Lächeln & Schulterzucken nichts. @ ridgeback Habe nochmal im Fitting nachgelesen & denke es gefunden zu haben:22. Auflage § 33 Rn 13, 14 ". Ferner scheint es geboten, ebenso die Nichtteilnahme von BRM an der Abstimmung in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen."
19.04.2009 um 21:02 Uhr
@Laffo, "Ferner scheint es geboten, ebenso die Nichtteilnahme von BRM an der Abstimmung in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen."
Wäre zu empfehlen.
@Lotte, :-))
19.04.2009 um 21:04 Uhr
ridgeback, sorry, dachte gerade: EL stinkt, drum hab ich es gelöscht und erst dann Dich gesehen (rotwerd)...;-)))
19.04.2009 um 21:07 Uhr
Lotte, ..sehe kein Problem. :-))
19.04.2009 um 21:08 Uhr
Sorry Rn 14 bezieht sich auf einen beschlussunfähigen BR,
korrekt ist Rn 13: "Im Allgemeinen dürfte eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass bei der Beschlussfassung anwesende BRM auch an der Beschlussfassung teilgenommen habe, sodass in der Regel, wenn ein BRM einem Beschluss des BR weder zugestimmt noch diesen abgelehnt hat, eine Stimmenthaltung anzunehmen ist."
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