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Abstimmungsergebnis einer BR-Sitzung?

L
Laffo
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BetriebsratskollegenInnen & bitte auch nur diese, da ansonsten der "AlleinherrscherIn" wieder mit dem Radiergummi hier aufkreuzt!!!!!

Folgende Sachlage einer Abstimmung zu einem BR-Beschluß.Es waren 9 BRM/EBRM & die SBV, welche nicht stimmberechtigt ist,anwesend. 8 BRM/EBRM stimmten entweder mit Ja,Nein o. Enthaltung ab. Das 9 BRM/EBRM sagte gar nichts.Wie wird das jetzt gewertet? Laut Fitting §33 Rn 34 BetrVG: "...jedoch ausdrücklich erlären, an der Beschlussfassung nicht teilzunehmen." Das BRM/EBRM sagte aber gar nichts!!!! Und nu ?

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Community-Antworten (12)

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DonJohnson

19.04.2009 um 16:04 Uhr

Laffo, also wie die Bescxhlußfassung lautet weißt du doch...

Beispiel: "soll morgen die Sonne scheinen?" 4x ja 4x nein und eine Enthaltung. Der Beschluß wird mit der Mehrheit der Stimmen gefaßt - eine Nichtäußerung ist mit nein zu werten. Demnach regnet es morgen - und das nur wegen dir!!!!

Hätte der BRV anders gefragt: "soll es morgen regnen" würde die Sonne scheinen bei gleichem Ergebnis - ich sag ja du hast schuld wenn es regnet ;-)))

Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?

W
Waschbär

19.04.2009 um 17:21 Uhr

@Laffo, also keine Enthaltung? Er sagte GAr nichts so als ob er NICHT im Raume war? also das BRM hätte nun mit JA nein oder enthaltung abstimmen müssen ODer aber kurz raus.....

Könnte sein,das er den Beschluss anfechtbar gemacht hat durch sein Verhalten.Warum lässt der BRV so etwas zu? Es gibt NUr die optionen JA NEIN Enthaltung ODEr aber Abwesend. Mehr nicht und alles dazischen ist fraglich,da angreifbar.!

L
Lotte

19.04.2009 um 17:52 Uhr

waschbär, "Könnte sein,das er den Beschluss anfechtbar gemacht hat durch sein Verhalten." Aber dann könnte ja jedes BRM einen Beschluss zum Risikobeschluss machen... Nee, m. E. ist es so, dass der BRV all seinen Pflichten nachgekommen ist: Eingeladen, abgestimmt, protokolliert. Wenn das BRM sich nicht äußert, wird das so protokolliert. Hat der Antrag 5 Jastimmen ist er angenommen, sonst nicht.

I
Immie

19.04.2009 um 18:05 Uhr

@Laffo Warum ist dieses BRM nicht zu einer Äusserung aufgefordert worden? Ihr seid sicher das es noch geatmet hat?

W
Waschbär

19.04.2009 um 18:51 Uhr

@Lotte, weis nicht ob das so richtig ist,ich finde es sehr fraglich und auch schädlich zumindest für das Abstimungsverhalten auf zukunft. Ich finde schon, das wenn BRM keine meinung hat, auch nicht zu wissen bracht WARUM andere eine haben bzw welche die anderen haben.die tottale Verweigerung zur Meinungsbildung ist ja doch sehr "heftig" und steht oft für jede menge Ärger....

L
Lotte

19.04.2009 um 20:05 Uhr

waschbär, dass es bedenklich, vielleicht schädlich, schrecklich, gemein... ist, steht ja außer Frage. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass aufgrund einer Nichtäußerung ein ansonsten eindeutiger Beschluss vom ArbG gekippt würde. Aber wer weiß...

R
ridgeback

19.04.2009 um 20:33 Uhr

Eine gewollte Beschlussunfähigkeit, kann dadurch bewirkt werden, dass eine entsprechende Anzahl von BRM sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Darin kann aber eine grobe Pflichtverletzung im Sinne §23 Abs.1 liegen. Die Nichtteilnahme an der Abstimmung wirkt wie Gegenstimme. GK 8. Auflage § 33 Rz 16,19,29f.

L
Laffo

19.04.2009 um 20:55 Uhr

@ Alle

Es geht im Endeffekt um eine von der GF/Inhaber gewünsche MB eines Firmenjubiläums.Das Abstimmungsverhalten wäre nicht ausschlaggebend für den Ausgang des Beschlusses. Der Sitzungsleiter forderte das "M" auch auf sich zu äußern, nur kam da leider außer einem Lächeln & Schulterzucken nichts. @ ridgeback Habe nochmal im Fitting nachgelesen & denke es gefunden zu haben:22. Auflage § 33 Rn 13, 14 ". Ferner scheint es geboten, ebenso die Nichtteilnahme von BRM an der Abstimmung in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen."

R
ridgeback

19.04.2009 um 21:02 Uhr

@Laffo, "Ferner scheint es geboten, ebenso die Nichtteilnahme von BRM an der Abstimmung in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen."

Wäre zu empfehlen.

@Lotte, :-))

L
Lotte

19.04.2009 um 21:04 Uhr

ridgeback, sorry, dachte gerade: EL stinkt, drum hab ich es gelöscht und erst dann Dich gesehen (rotwerd)...;-)))

R
ridgeback

19.04.2009 um 21:07 Uhr

Lotte, ..sehe kein Problem. :-))

L
Laffo

19.04.2009 um 21:08 Uhr

Sorry Rn 14 bezieht sich auf einen beschlussunfähigen BR,

korrekt ist Rn 13: "Im Allgemeinen dürfte eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass bei der Beschlussfassung anwesende BRM auch an der Beschlussfassung teilgenommen habe, sodass in der Regel, wenn ein BRM einem Beschluss des BR weder zugestimmt noch diesen abgelehnt hat, eine Stimmenthaltung anzunehmen ist."

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