Kein Abstimmungsergebnis zur Bekanntmachung nötig?
Hallo, wie ist das bei der Betriebsratswahl nach der Sitzung wenn der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt wurden. Ist das nicht wie bei einer Kommunalwahl? Muss denn das Abstimmungsergebnis nicht öffentlich gemacht werden? Bei uns hängt ein Zettel. Herr X ist Vorsitzender und Herr X ist Stellvertreter. Reicht das denn? Bei der Bürgermeisterwahl steht ja auch nicht nur in der Zeitung, dass Herr Müller nun Bürgermeister ist. Danke für eine Antwort. Viele Grüße, Vera.
Community-Antworten (1)
06.06.2010 um 23:33 Uhr
Es wird bekannt gegeben wer BRV und Stelli ist und fertig. Ein Abstimmungsergebnis auszuhängen ist zum einem nicht erforderlich , und kann zum anderen hinderlich für die künftige Arbeit des BR sein, falls es ein knappes Ergebnis war. Außerdem ist die Politik ein anderes Thema.
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