Sitzungsniederschrift
Bislang wurden bei den Sitzungsniederschriften die Abstimmungsergebnis nach § 34 BetrVg aufgeführt. In der neuen BR-Konstellation hält man sich nicht mehr an diese Mindestanforderungen, sondern schreibt lediglich zugestimmt oder abgelehnt, nicht jedoch das detaillierte Abstimmungsergebnis. Meine Frage an das Forum, welche rechtlichen Konsequenzen das nach sich ziehen könnte. Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (2)
06.09.2018 um 11:33 Uhr
sollte einmal ein Beschluss „nachgewiesen“ werden müssen, könnte der BR damit fürchterlich auf die Nase fallen.
P.S. wobei eine korrekte Niederschrift nicht notwendig für die Wirkung eines Beschlusses ist.
17.09.2018 um 00:09 Uhr
Habt ihr keinen Schriftführer?
Komme grade von diesem Seminar und natürlich muss es dokumentiert werden WIE abgestimmt wurde
nein : x stimmen Ja : x stimmen Enthalten : x stimmen
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