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Sitzungsniederschrift

T
torres
Sep 2018 bearbeitet

Bislang wurden bei den Sitzungsniederschriften die Abstimmungsergebnis nach § 34 BetrVg aufgeführt. In der neuen BR-Konstellation hält man sich nicht mehr an diese Mindestanforderungen, sondern schreibt lediglich zugestimmt oder abgelehnt, nicht jedoch das detaillierte Abstimmungsergebnis. Meine Frage an das Forum, welche rechtlichen Konsequenzen das nach sich ziehen könnte. Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

06.09.2018 um 11:33 Uhr

sollte einmal ein Beschluss „nachgewiesen“ werden müssen, könnte der BR damit fürchterlich auf die Nase fallen.

P.S. wobei eine korrekte Niederschrift nicht notwendig für die Wirkung eines Beschlusses ist.

M
MutterJutta

17.09.2018 um 00:09 Uhr

Habt ihr keinen Schriftführer?

Komme grade von diesem Seminar und natürlich muss es dokumentiert werden WIE abgestimmt wurde

nein : x stimmen Ja : x stimmen Enthalten : x stimmen

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