Hallo zusammen,

ist es rechtlich zulässig, einen Zwischenstand einer Betriebsvereinbarung, also vor beiderseitigem Abschluss an die betreffenden Mitarbeiter auszuhändigen?

Wenn ja, ist dies irgendwo geregelt?
Wenn nein, wo ist hier eine Regelung/Urteil/etc. zu finden?