Krankenstand - Listen dem BR zur Verfügung stellen?
Folgende Frage steht in unserem Gremium zur Diskussion. Darf der Arbeitgeber Listen über den Krankenstand führen (Datenschutz) und diese dem BR zur Verfügung stellen. Dürfen von Personalgesprächen Notizen gemacht werden und müssen diese dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Kiki
Community-Antworten (3)
16.04.2009 um 11:22 Uhr
Hallo Kiki,
zu Frage 1 schau dir bitte den § 84 Abs. 2 im SGB IX an. zu Frage 2 da ich nicht weiß um was es in dem Personalgespräch ging (Leistungsbeurteilung, Abmahnung etc.) ist die Antwort schwierig. Aber jeder AN kann mit § 83 BetrVG Einsicht in seine Personalakte nehmen. Dort muss alles relevante abgelegt sein.
MfG Angi1
16.04.2009 um 11:37 Uhr
Hi Angi1 mit Personalgesprächen meine ich z.b. Arbeitsleistung, Krankenstand (BEM)
Unser Personalchef o. unser Abteilungsleiter macht bei allen Gesprächen Notizen die, z.B. im Falle einer Kündigung, dem BR mit dem Antrag zur Verfügung gestellt werden. Hatten hier im Hause schon Kündigungen wegen Diebstahl da wurden uns die Gesprächsnotizen auch zur Verfügung gestellt. Einige Kollegen im Gremium sind der Meinung das dies aus Datenschutzgründen nicht rechtens ist, ebenso Listen über den Krankenstand zu führen. Allerdings sind solche Auflistungen bei einer krankheitsbedingten Kündigung doch wichtig. kiki
17.04.2009 um 11:14 Uhr
Hallo Kiki,
wenn diese Unterlagen in der Personalakte geführt werden und diese wie vorgeschrieben keinem Dritten zugänglich ist, ist dies in Ordnung. Nach § 4f BundesdatenschutzG muss ein Betrieb ab 20 AN einen Datenschutzbeauftragten stellen. Falls dies bei euch zutrifft könnt ihr euch jederzeit bei Unklarheiten an diesen wenden.
MfG Angi1
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