Erstellt am 16.04.2009 um 09:22 Uhr von Angi1
Hallo Kiki,
zu Frage 1 schau dir bitte den § 84 Abs. 2 im SGB IX an.
zu Frage 2 da ich nicht weiß um was es in dem Personalgespräch ging (Leistungsbeurteilung, Abmahnung etc.) ist die Antwort schwierig. Aber jeder AN kann mit § 83 BetrVG Einsicht in seine Personalakte nehmen. Dort muss alles relevante abgelegt sein.
MfG
Angi1
Erstellt am 16.04.2009 um 09:37 Uhr von kiki
Hi Angi1
mit Personalgesprächen meine ich z.b. Arbeitsleistung, Krankenstand (BEM)
Unser Personalchef o. unser Abteilungsleiter macht bei allen Gesprächen Notizen die, z.B. im Falle einer Kündigung,
dem BR mit dem Antrag zur Verfügung gestellt werden. Hatten hier im Hause schon Kündigungen wegen Diebstahl da
wurden uns die Gesprächsnotizen auch zur Verfügung gestellt.
Einige Kollegen im Gremium sind der Meinung das dies aus Datenschutzgründen nicht rechtens ist,
ebenso Listen über den Krankenstand zu führen.
Allerdings sind solche Auflistungen bei einer krankheitsbedingten Kündigung doch wichtig.
kiki
Erstellt am 17.04.2009 um 09:14 Uhr von Angi1
Hallo Kiki,
wenn diese Unterlagen in der Personalakte geführt werden und diese wie vorgeschrieben keinem Dritten zugänglich ist, ist dies in Ordnung. Nach § 4f BundesdatenschutzG muss ein Betrieb ab 20 AN einen Datenschutzbeauftragten stellen.
Falls dies bei euch zutrifft könnt ihr euch jederzeit bei Unklarheiten an diesen wenden.
MfG
Angi1