Müssen die Stützunterschriften auf der Vorschlagsliste sichtbar (beidseitig bedruckt) veröffentlicht werden, oder reicht es, das der WV diese geprüft hat.
Stützunterschriften werden nicht veröffentlicht. Der WV muss sie prüfen, ob ausreichend. ob evtl. gleiche Unterschriften auf verschiedenen Listen und ob die Unterschriften von wahlberechtigten MA sind.