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Hilfe bei der Wählerliste anfertigen

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metaljack
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle, ich habe da ein kleines Problem.In unserer Firma finden demnächst Neuwahlen statt und ich bin in den WV bestellt worden.Nun soll ich die Wählerliste anfertigen.Ich habe von meinem AG schon eine Personalliste bekommen. Nun meine Frage.Muss ich wirklich die Wählerliste anfertigen oder ist dies nicht die Aufgabe des AG,da das wirklich sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und ich das nicht in meiner Arbeitszeit machen kann?

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Community-Antworten (3)

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pirat

10.04.2009 um 18:06 Uhr

@metaljack, da hat Dir der AG ja ein schönes Ei ins Nest gelegt...

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Matze24

10.04.2009 um 23:05 Uhr

@metaljack,

§20 BetrVG: 3) 1Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. 2Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.

Die Erforderlichkeit und Dauer bestimmst Du! Du darfst im Zweifel eine Schulung in Anspruch nehmen, die Gewerkschaft zur Hilfe holen etc. sieh mal unter > www.betriebsrat-info.com/wahl/index.html < nach . Hier gibt es Hilfsmaterialien für die Aufstellung der Wahlliste. Mit österlichen Grüßen

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Peanuts

12.04.2009 um 09:54 Uhr

"Muss ich wirklich die Wählerliste anfertigen oder ist dies nicht die Aufgabe des AG,da das wirklich sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und ich das nicht in meiner Arbeitszeit machen kann?"

Hallo? Als Mitglied im WV sollte man wissen, dass die Erstellung der Wählerliste ureigenste Aufgabe des WV und nicht die des AGs ist. Außerdem besteht ein WV aus mehr als einer Person.

Falls es nicht geschehen sein sollte, aber möglich ist, könnte man den AG um die erforderliche Angabe aller im Betrieb Beschäftigten in elektronischer Form BITTEN.

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