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Teinahme an Sitzung im Krankenstand

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und schöne Ostern, meine Frage: Unsere stellv. BRV ( und Krankenschwester) musste am Fuß operiert werden und kann jetzt die nä. 4 Wochen nicht arbeiten. Sie kann aber mit Vorfußentlastungsschuh kurze Strecken laufen. Ist es gestattet das sie an den BR-Sitzungen teilnimmt? Sind die Beschlüsse dann auch gültig?

appletree

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

10.04.2009 um 11:35 Uhr

@appletree, arbeitsunfähig heisst nicht automatisch auch amtsunfähig. Sie kann an den Sitzungen teilnehmen, sollte aber dem/der BRV dieses Ansinnen auch mitteilen, damit kein Ersatz geladen wird.

@Kölner, soll ich den Satz gleich selber schreiben oder übernimmst du das? Ich fang mal an, dann kannst du ihn vollenden! "Die Friedhöfe sind voll........"
jetzt du! :-)

R
ridgeback

10.04.2009 um 11:35 Uhr

@appletree, solange die Genesung nicht beeinträchtigt ist, kann ein erkranktes BRM an Sitzungen teilnehmen. Es muss nur mitteilen, dass es trotz Arbeitsunfähigkeit seine Aufgaben wahrnehmen will. Beschlüsse sind gültig.

K
Kölner

10.04.2009 um 17:03 Uhr

@Mona-Lisa ...von Menschen, die meinen sie müssten unbedingt krankfeiern, obwohl sie amtsfähig wären!

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