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In der Probezeit und trotzdem in den BR

M
Martsch
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin noch in der Probezeit (4 von 6 Monaten) und ich möchte mich trotzdem zur Wahl in einem Betriebsrat stellen. Darf ich das? Kann der Chef (der vom BR noch nichts weiss) mich kündigen wenn der BR gestartet wurde und ich immernoch in der PZ bin?

Danke schon mal im vorraus für eure Antworten

6.91207

Community-Antworten (7)

K
Kriegsrat

09.04.2009 um 22:41 Uhr

§ 8 BetrVG Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört

also kannst du dich erst nach 6 Mo betriebszugehörigkeit zur BR-wahl stellen

M
Martsch

09.04.2009 um 22:44 Uhr

Danke wür die schnelle Antwort.

N
neskia

10.04.2009 um 11:24 Uhr

Aber Wahlvorstand geht

Von der Bestellung zum Wahlvorstand an bis 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses sind diejenigen Mitarbeiter vor "normalen" Kündigungen sicher, die sich in Ihren Unternehmen als Wahlvorstand für die Betriebsratswahl betätigt haben

W
w-j-l

10.04.2009 um 22:18 Uhr

Martsch, natürlich kannst Dich auch schon vor Ablauf der 6 Monate "zur Wahl stellen" (=kandidieren), wenn am (letzten) Tag der Stimmabgabe die 6 Monate abgelaufen sind.

N
nicoline

10.04.2009 um 22:30 Uhr

Hey Admin,

*Wir möchten aber, das dies ein Forum ausschließlich für Betriebsräte ist * diese Frage wurde nicht von einem BRM gestellt!!!!!!!!

Was nützt es der W.A.F. wenn jeder x-beliebige Arbeitnehmer hier seine Probleme los wird Tja, die Frage ist wirklich, welchen Nutzen dieses Forum für WEN haben soll!!!!!

I
Immie

10.04.2009 um 22:50 Uhr

@nicoline Die Kunden von morgen dürfen natürlich schon als xxxbeliebige AN Fragen stellen:-)))

@Martsch Beziehe das jetzt bitte nicht auf dich. Es ist völlig oK das du fragst.

N
nicoline

10.04.2009 um 23:36 Uhr

@Immi Die Kunden von morgen dürfen natürlich schon als xxxbeliebige AN Fragen stellen:-))) Wie sicher ist es, das xxxbeliebige AN, die hier Fragen stellen, auch Kunden bei WAF werden?????????

Es ist völlig oK das du fragst. auf alle Fälle!!!!!!!

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