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Pintafel nicht genehmigt

G
gründer
Jan 2018 bearbeitet

Wir als Betriebsrat haben in einen Beschluß gefasst ,das wir um unserer Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten nach zu kommen ,eine Pinwand brauchen.Dies wurde den Geschäftsführer schriftlich mitgeteilt. Er weigert sich diese zu genehmigen.Da wir doch unsere Informationen an seiner Tafel aushängen könnten.Unter der Voraussetzung das eine Aushängezeit dran steht und er natürlich alle Informationen vorher genehmigt. Wir betrachten das als Einmischung in Betriebsrats Angelegenheiten. Sehen wir das so richtig? Und wie können wir weiter verfahren?

5.32004

Community-Antworten (4)

R
ridgeback

09.04.2009 um 21:02 Uhr

@gründer, dem Betriebsrat ist die Möglichkeit der Unterrichtung der Belegschaft durch Anschläge am schwarzen Brett zu geben. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat im Rahmen seines Kommunikationsrechtes für seine Bekanntmachungen ein oder mehrere "Schwarze Bretter" gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl der Standorte ist zu berücksichtigen, dass alle Arbeitnehmer des Betriebes ohne Umwege von den Bekanntmachungen des Betriebsrats Kenntnis erlangen können. BAG, Beschluss vom 21.11.1978, 6 ABR 85/76

E
Erwin

09.04.2009 um 22:00 Uhr

@gründer

was selbstverständlich ist und daher hat " ridgeback" auch nicht darauf hingewiesen. Die GL genehmigt selbstverständlich nicht die Aushänge vorher. Es gibt also keine Zensur der Aushänge durch die GL.

Der BR entscheidet ganz eingeständig was er wann aushängt!

Aber ihr könnt ja einen Aushang mit dem Inhalt vorschlagen, der BR schlägt BetrVG-Seminare für die GL vor, damit die Zusammenarbeit besser wird. ALso Missverständnisse über die Rechte und Pflichten so vermieden werden.

K
Kriegsrat

09.04.2009 um 22:15 Uhr

@gründer

wie könnten wir weiter verfahren ?

angenommen, ihr habt einen gültigen beschluß gefasst, eine pinwand (ich würde eher einen abschließbaren schaukasten vorschlagen) zu benötigen, der AG dies jedoch ablehnt, fasst ihr einen neuen beschluß, die anwaltskanzlei ..xy.. zu beauftragen ein beschlußverfahren vor dem arbeitsgericht einzuleiten mit dem ziel, dem AG aufzugeben, die kosten für eine pinwand zu übernehmen....

ihr könntet dieses vorgehen jedoch auch so vorher dem AG mitteilen, vielleicht lenkt er dann schon ein...

M
matzel666

10.04.2009 um 00:33 Uhr

Hallo @gründer Ihr seid halt der erste Betriebsrat in der Konzern-Gruppe von den Unterschiedlichsten Betrieben mit ca.11.000 Mitarbeitern,und somit schaut der ganze Vorstand der Konzers auf euren Standort. Euer neuer Chef (auch nur ein Angestellterseit 2 Jahren) hat ein Problem, denn eine Pinwand ist doch auch ein Aushängeschild dafür, was in eurem Betrieb läuft. Das will er um jeden Preis verhindern. Ihr habt ja monatl. Besucher aus Dänemark,Österreich,Italien und Frankreich und die Fragen sich sicherlich auch, da ist ein Betriebsrat. Oder? Die Pinwand müsst ihr Einklagen, denn wenn ihr sie habt, muss euer Chef Einlenken. Negative Veröffentlichungen will er bestimmt nicht haben, vor allem dauer.

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