Erstellt am 09.04.2009 um 19:02 Uhr von ridgeback
@gründer,
dem Betriebsrat ist die Möglichkeit der Unterrichtung der Belegschaft durch Anschläge am schwarzen Brett zu geben. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat im Rahmen seines Kommunikationsrechtes für seine Bekanntmachungen ein oder mehrere "Schwarze Bretter"
gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl der Standorte ist zu berücksichtigen, dass alle Arbeitnehmer des Betriebes ohne Umwege von den
Bekanntmachungen des Betriebsrats Kenntnis erlangen können.
BAG, Beschluss vom 21.11.1978, 6 ABR 85/76
Erstellt am 09.04.2009 um 20:00 Uhr von erwin
@gründer
was selbstverständlich ist und daher hat " ridgeback" auch nicht darauf hingewiesen. Die GL genehmigt selbstverständlich nicht die Aushänge vorher. Es gibt also keine Zensur der Aushänge durch die GL.
Der BR entscheidet ganz eingeständig was er wann aushängt!
Aber ihr könnt ja einen Aushang mit dem Inhalt vorschlagen, der BR schlägt BetrVG-Seminare für die GL vor, damit die Zusammenarbeit besser wird. ALso Missverständnisse über die Rechte und Pflichten so vermieden werden.
Erstellt am 09.04.2009 um 20:15 Uhr von kriegsrat
@gründer
wie könnten wir weiter verfahren ?
angenommen, ihr habt einen gültigen beschluß gefasst, eine pinwand (ich würde eher einen abschließbaren schaukasten vorschlagen) zu benötigen, der AG dies jedoch ablehnt, fasst ihr einen neuen beschluß, die anwaltskanzlei ..xy.. zu beauftragen ein beschlußverfahren vor dem arbeitsgericht einzuleiten mit dem ziel, dem AG aufzugeben, die kosten für eine pinwand zu übernehmen....
ihr könntet dieses vorgehen jedoch auch so vorher dem AG mitteilen, vielleicht lenkt er dann schon ein...
Erstellt am 09.04.2009 um 22:33 Uhr von matzel666
Hallo @gründer
Ihr seid halt der erste Betriebsrat in der Konzern-Gruppe von den Unterschiedlichsten Betrieben mit ca.11.000 Mitarbeitern,und somit schaut der ganze Vorstand der Konzers auf euren Standort.
Euer neuer Chef (auch nur ein Angestellterseit 2 Jahren) hat ein Problem, denn eine Pinwand ist doch auch ein Aushängeschild dafür, was in eurem Betrieb läuft.
Das will er um jeden Preis verhindern.
Ihr habt ja monatl. Besucher aus Dänemark,Österreich,Italien und Frankreich und die Fragen sich sicherlich auch, da ist ein Betriebsrat. Oder?
Die Pinwand müsst ihr Einklagen, denn wenn ihr sie habt, muss euer Chef Einlenken.
Negative Veröffentlichungen will er bestimmt nicht haben, vor allem dauer.