Wir als Betriebsrat haben in einen Beschluß gefasst ,das wir um unserer Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten nach zu kommen ,eine Pinwand brauchen.Dies wurde den Geschäftsführer schriftlich mitgeteilt.
Er weigert sich diese zu genehmigen.Da wir doch unsere Informationen an seiner Tafel aushängen könnten.Unter der Voraussetzung das eine Aushängezeit dran steht und er natürlich alle Informationen vorher genehmigt.
Wir betrachten das als Einmischung in Betriebsrats Angelegenheiten.
Sehen wir das so richtig? Und wie können wir weiter verfahren?