Muster-Geschäftsordnung Sitzung via Video-/Telefonkonferenz
Hi Leuts. Die WAF hat hier so ne Geschäftsordnung. Würde gerne mal eure Meinung dazu wissen (ich selber halte absolut null davon) wie rechtssicher das Teil ist.
Community-Antworten (11)
15.04.2020 um 14:25 Uhr
klingt gut ... vor allem die Verbindung "mit dem AG vereinbaren, dass er die Beschlüsse dieser Sitzungen nicht deswegen anfechten wird" und "die Beschlüsse wenn nötig nachzuholen" sind doch in Ordnung, oder nicht?
15.04.2020 um 14:37 Uhr
ich bin ja kein besonderer Fan von Geschäftsordnungen. Wenn man aber so was will, warum nicht. Die Bundesregierung macht ja auch gerade den Weg in die Richtung frei
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/betriebliche-mitbestimmung-1739914
15.04.2020 um 14:52 Uhr
Es klingt zwar gut, aber ist es auch rechtssicher. Es gibt 2 Urteile vom BAG das Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig sind ( 2 AZR 266/74 vom 04.08. 1975) und ( AZR 707/01 aus dem Jahr 2003). Beim letzteren wurde die Entscheidung von 1975 erneuert und bestätigt. Diese Entscheidungen sind also noch aktuell, da sich das BAG noch nicht wieder neu damit befassen musste. Ich sehe daher die GO hier von der WAF ganz kritisch.
15.04.2020 um 15:07 Uhr
wo ist das Umlaufverfahren in der GO geregelt? Es geht um Video- und Telefonkonferenz. Und dazu hat sich erst H. Heil und nun noch die Bundesregierung geäußert. Meinst Du da geht das BAG dazwischen?
15.04.2020 um 22:01 Uhr
Das BAG braucht ja erst mal gar nicht dazwischen gehen, weil die ja ein Urteil getroffen und sogar Jahre später noch mal bestätigt haben. Die GO hier setzt sich meiner Meinung nach darüber hinweg. Konferenz ja, aber Beschlussfassung ist bis heute noch nicht erlaubt über Video oder Telefonkonferenz. Zumindest nicht im Arbeitsrecht für Betriebsräte und Personalräte.
15.04.2020 um 23:03 Uhr
derzeit kann man nicht auf ein Urteil des BAG warten. Man muss handeln ... und da finde ich den Ansatz mit der GO und der Vereinbarung mit dem AG völlig o.k.!
Ob das rechtssicher ist, kann ich Dir nicht sagen ... und auch niemand anderes.
15.04.2020 um 23:18 Uhr
"derzeit kann man nicht auf ein Urteil des BAG warten." Wieso wenn 75 mal ein Urteil gefallen ist und 2003 dieses bestätigt wurde.
16.04.2020 um 08:35 Uhr
weil vorher niemand an Kontaktbeschränkungen (Sicherheitsabstand 2 Meter) aufgrund einer Viruspandemie gedacht hat
16.04.2020 um 10:27 Uhr
"weil vorher niemand an Kontaktbeschränkungen (Sicherheitsabstand 2 Meter) aufgrund einer Viruspandemie gedacht hat" Begründungen können vielfältig sein, sich jedoch nicht über ein derzeit gültiges BAG Urteil setzen. Und was nützt mir eine GO mit dem AG wenn sich MA hier an eine Rechtsinstanz wenden. Zu schwammig das Ganze.
16.04.2020 um 10:40 Uhr
die Bundesregierung hat es doch auf den Weg gebracht und das BetrVG wird entsprechend angepasst. Die GroKo will das und kann das umsetzen. Wo ist dann bitte noch dein Problem?
16.04.2020 um 21:42 Uhr
@ganther Das die Bundesregierung auf den Weg bringen will ist ja unbestritten. Nur, wenn du weiß das auf einer Straße wo derzeit 80 Km/h erlaubt sind in der Zukunft ein Schild stehen soll das 130 km/h zulässt, fährst du dann heute auch schon mit 130 Km/h da durch? Hab ja heute den ganzen Tag am Wasser gesessen und Zeit gehabt zum Googlen. Habe folgendes gefunden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/regierung-entwurf-betriebsrat-beschluss-virtuell/
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