Erstellt am 15.04.2020 um 12:25 Uhr von celestro
klingt gut ... vor allem die Verbindung "mit dem AG vereinbaren, dass er die Beschlüsse dieser Sitzungen nicht deswegen anfechten wird" und "die Beschlüsse wenn nötig nachzuholen" sind doch in Ordnung, oder nicht?
Erstellt am 15.04.2020 um 12:37 Uhr von ganther
ich bin ja kein besonderer Fan von Geschäftsordnungen. Wenn man aber so was will, warum nicht. Die Bundesregierung macht ja auch gerade den Weg in die Richtung frei
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/betriebliche-mitbestimmung-1739914
Erstellt am 15.04.2020 um 12:52 Uhr von Dummerhund
Es klingt zwar gut, aber ist es auch rechtssicher. Es gibt 2 Urteile vom BAG das Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig sind ( 2 AZR 266/74 vom 04.08. 1975) und ( AZR 707/01 aus dem Jahr 2003). Beim letzteren wurde die Entscheidung von 1975 erneuert und bestätigt. Diese Entscheidungen sind also noch aktuell, da sich das BAG noch nicht wieder neu damit befassen musste.
Ich sehe daher die GO hier von der WAF ganz kritisch.
Erstellt am 15.04.2020 um 13:07 Uhr von ganther
wo ist das Umlaufverfahren in der GO geregelt? Es geht um Video- und Telefonkonferenz. Und dazu hat sich erst H. Heil und nun noch die Bundesregierung geäußert. Meinst Du da geht das BAG dazwischen?
Erstellt am 15.04.2020 um 20:01 Uhr von Dummerhund
Das BAG braucht ja erst mal gar nicht dazwischen gehen, weil die ja ein Urteil getroffen und sogar Jahre später noch mal bestätigt haben. Die GO hier setzt sich meiner Meinung nach darüber hinweg.
Konferenz ja, aber Beschlussfassung ist bis heute noch nicht erlaubt über Video oder Telefonkonferenz. Zumindest nicht im Arbeitsrecht für Betriebsräte und Personalräte.
Erstellt am 15.04.2020 um 21:03 Uhr von celestro
derzeit kann man nicht auf ein Urteil des BAG warten. Man muss handeln ... und da finde ich den Ansatz mit der GO und der Vereinbarung mit dem AG völlig o.k.!
Ob das rechtssicher ist, kann ich Dir nicht sagen ... und auch niemand anderes.
Erstellt am 15.04.2020 um 21:18 Uhr von Dummerhund
"derzeit kann man nicht auf ein Urteil des BAG warten."
Wieso wenn 75 mal ein Urteil gefallen ist und 2003 dieses bestätigt wurde.
Erstellt am 16.04.2020 um 06:35 Uhr von celestro
weil vorher niemand an Kontaktbeschränkungen (Sicherheitsabstand 2 Meter) aufgrund einer Viruspandemie gedacht hat
Erstellt am 16.04.2020 um 08:27 Uhr von Dummerhund
"weil vorher niemand an Kontaktbeschränkungen (Sicherheitsabstand 2 Meter) aufgrund einer Viruspandemie gedacht hat"
Begründungen können vielfältig sein, sich jedoch nicht über ein derzeit gültiges BAG Urteil setzen.
Und was nützt mir eine GO mit dem AG wenn sich MA hier an eine Rechtsinstanz wenden. Zu schwammig das Ganze.
Erstellt am 16.04.2020 um 08:40 Uhr von ganther
die Bundesregierung hat es doch auf den Weg gebracht und das BetrVG wird entsprechend angepasst. Die GroKo will das und kann das umsetzen. Wo ist dann bitte noch dein Problem?
Erstellt am 16.04.2020 um 19:42 Uhr von Dummerhund
@ganther
Das die Bundesregierung auf den Weg bringen will ist ja unbestritten.
Nur, wenn du weiß das auf einer Straße wo derzeit 80 Km/h erlaubt sind in der Zukunft ein Schild stehen soll das 130 km/h zulässt, fährst du dann heute auch schon mit 130 Km/h da durch?
Hab ja heute den ganzen Tag am Wasser gesessen und Zeit gehabt zum Googlen. Habe folgendes gefunden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/regierung-entwurf-betriebsrat-beschluss-virtuell/