Montagearbeiten - Mehrstunden?
Einige unserer Kollegen müssen oft kurzfristig außerhaus Montagearbeiten erledigen,wobei die Arbeitstage sehr lang werden.Gilt auch hier die 10Std. Grenze?Gibt es dafür Regelungen?-Danke im voraus!!
Community-Antworten (2)
07.04.2009 um 13:58 Uhr
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit gilt, jedoch können u. U. abweichende Regelungen auf Grund eines TV vereinbert werden. Alle möglichen Ausnahmen sind in §7 ArbZG beschrieben.
07.04.2009 um 14:01 Uhr
Hallo Rolf,
schau dir bitte auch die §§ 14 und 15 ArbZG an. Diese behandeln auch die Montagearbeiten.
MfG Angi1
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