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Montagearbeiten - Mehrstunden?

R
Rolf
Jan 2018 bearbeitet

Einige unserer Kollegen müssen oft kurzfristig außerhaus Montagearbeiten erledigen,wobei die Arbeitstage sehr lang werden.Gilt auch hier die 10Std. Grenze?Gibt es dafür Regelungen?-Danke im voraus!!

5.06602

Community-Antworten (2)

V
VIONÄR

07.04.2009 um 13:58 Uhr

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit gilt, jedoch können u. U. abweichende Regelungen auf Grund eines TV vereinbert werden. Alle möglichen Ausnahmen sind in §7 ArbZG beschrieben.

A
Angi1

07.04.2009 um 14:01 Uhr

Hallo Rolf,

schau dir bitte auch die §§ 14 und 15 ArbZG an. Diese behandeln auch die Montagearbeiten.

MfG Angi1

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