Erstellt am 07.04.2009 um 11:58 Uhr von VIONÄR
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit gilt, jedoch können u. U. abweichende Regelungen auf Grund eines TV vereinbert werden. Alle möglichen Ausnahmen sind in §7 ArbZG beschrieben.
Erstellt am 07.04.2009 um 12:01 Uhr von Angi1
Hallo Rolf,
schau dir bitte auch die §§ 14 und 15 ArbZG an. Diese behandeln auch die Montagearbeiten.
MfG
Angi1