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Reisekosten zur BR Sitzung

G
Georg06
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, wir haben 100 Mitarbeiter, alle im Home Office, die Betriebsräte ebenfalls. Laut Zusatzvereinbarung ist die neue Arbeitsstätte der Homeoffice Platz. Für eine Sitzung können wir noch in den Betrieb. Muss der AG für die Fahrtkosten und Dauer der Fahrtzeit zur Sitzung und wieder zurück aufkommen?

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Community-Antworten (3)

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kratzbürste

08.04.2020 um 14:59 Uhr

Sicher. Es sind doch Kosten des BR. Gut, dass euer Sitzungsraum groß genug ist, um den Abstand zu wahren.

K
Kjarrigan

08.04.2020 um 15:28 Uhr

Ha gleiche Antwort wie im anderen Thread.

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder (§ 40 Abs.1 BetrVG) sowie für die Bereitstellung von Sachmitteln, Räumen, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal im erforderlichen Umfang (§ 40 Abs. 2 BetrVG) entstehen

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Pjöööng

08.04.2020 um 19:30 Uhr

Das ist meines Erachtens nicht unbedingt zwingend. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet? Und sind die Homeoffices unbefristet eingerichtet, oder hängt das mit Corona zusammen?

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