Erstellt am 08.04.2020 um 12:59 Uhr von Kratzbürste
Sicher. Es sind doch Kosten des BR.
Gut, dass euer Sitzungsraum groß genug ist, um den Abstand zu wahren.
Erstellt am 08.04.2020 um 13:28 Uhr von Kjarrigan
Ha gleiche Antwort wie im anderen Thread.
Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder (§ 40 Abs.1 BetrVG) sowie
für die Bereitstellung von Sachmitteln, Räumen, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal im erforderlichen Umfang (§ 40 Abs. 2 BetrVG) entstehen
Erstellt am 08.04.2020 um 17:30 Uhr von Pjöööng
Das ist meines Erachtens nicht unbedingt zwingend. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet? Und sind die Homeoffices unbefristet eingerichtet, oder hängt das mit Corona zusammen?