Reisekosten zur BR Sitzung
Hallo, wir haben 100 Mitarbeiter, alle im Home Office, die Betriebsräte ebenfalls. Laut Zusatzvereinbarung ist die neue Arbeitsstätte der Homeoffice Platz. Für eine Sitzung können wir noch in den Betrieb. Muss der AG für die Fahrtkosten und Dauer der Fahrtzeit zur Sitzung und wieder zurück aufkommen?
Community-Antworten (3)
08.04.2020 um 14:59 Uhr
Sicher. Es sind doch Kosten des BR. Gut, dass euer Sitzungsraum groß genug ist, um den Abstand zu wahren.
08.04.2020 um 15:28 Uhr
Ha gleiche Antwort wie im anderen Thread.
Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder (§ 40 Abs.1 BetrVG) sowie für die Bereitstellung von Sachmitteln, Räumen, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal im erforderlichen Umfang (§ 40 Abs. 2 BetrVG) entstehen
08.04.2020 um 19:30 Uhr
Das ist meines Erachtens nicht unbedingt zwingend. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet? Und sind die Homeoffices unbefristet eingerichtet, oder hängt das mit Corona zusammen?
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