Uns wurde eine BV vorgelegt, mit der sich alle Arbeitnehmer verpflichten sollen, mind. alle 3 Jahre an Untersuchungen zur Gesundheitsvorsorge beim Betriebsarzt teilzunehmen. Kostenlos für die Arbeitnehmer, aber keine Freiwilligkeit der Teilnahme und keine freie Arztwahl sondern Durchführung definierter Untersuchungen (differenziert nach Tätigkeit) durch den Betriebsarzt.
Es kann doch nicht sein, dass Arbeitnehmer gezwungen werden können, bei einem vom AG bestimmten Arzt vom AG bestimmte Untersuchungen durchführen zu lassen, oder? Spielt die Risikoträchtigkeit der Tätigkeit eine Rolle? Unsere Produktion rechtfertigt m.E. allenfalls Seh-/Hörtests.
Bitte auch um Hilfe hinsichtl. der gesetzl. Grundlagen.