BV zur Pflichtteilnahme an Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen?
Uns wurde eine BV vorgelegt, mit der sich alle Arbeitnehmer verpflichten sollen, mind. alle 3 Jahre an Untersuchungen zur Gesundheitsvorsorge beim Betriebsarzt teilzunehmen. Kostenlos für die Arbeitnehmer, aber keine Freiwilligkeit der Teilnahme und keine freie Arztwahl sondern Durchführung definierter Untersuchungen (differenziert nach Tätigkeit) durch den Betriebsarzt. Es kann doch nicht sein, dass Arbeitnehmer gezwungen werden können, bei einem vom AG bestimmten Arzt vom AG bestimmte Untersuchungen durchführen zu lassen, oder? Spielt die Risikoträchtigkeit der Tätigkeit eine Rolle? Unsere Produktion rechtfertigt m.E. allenfalls Seh-/Hörtests. Bitte auch um Hilfe hinsichtl. der gesetzl. Grundlagen.
Community-Antworten (6)
02.04.2009 um 00:05 Uhr
aufitauchi, "Unsere Produktion rechtfertigt m.E. allenfalls Seh-/Hörtests" Manchmal wundert man sich, was z. B. aufgrund der Biostoffverordnung an Untersucheungen vorgeschrieben ist. Untersuchungen könnten also erforderlich und festgelegt sein, aber die freie Arztwahl kann nicht beschnitten werden. Schwierigkeiten könnte es bei der vollen Kostenübernahme durch den AG geben.
02.04.2009 um 01:08 Uhr
@aufitauchi, soweit nicht ärztliche Untersuchungen in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen.
02.04.2009 um 12:13 Uhr
ridgeback, auch dann muss es nicht der Betriebsarzt sein. Nur halt wie gesagt: Die Kosten müssen vom AG - wenn überhaupt - nur in Höhe des Honorars, welches für den Betriebsarzt fällig wäre, übernommen werden.
02.04.2009 um 12:37 Uhr
@Lotte, wollte ich damit auch nicht aussagen, eben das es keine Verpflichtung ist. Nur bei vorgeschriebenen, muss es ein Arbeitsmediziner sein.
02.04.2009 um 12:53 Uhr
"auch dann muss es nicht der Betriebsarzt sein. "
DER vom AG bestimmte Betriebsarzt muss es tatsächlich nicht sein, aber ggf. EIN Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin", welcher durch die BG für die erforderlichen Untersuchungen zugelassen ist.
"... ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen."
Nur was allgemeine Vorsorgeuntersuchungen betrifft, ist diese Aussage korrekt.
Aber wenn z.B. ein TV oder eine BV regelmäßige allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelt und vorsieht, KÖNNTE sich die Verweigerung im Einzelfall durchaus auch negativ auswirken. Ich meine, jedem AN ist es zuzumuten, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, um möglichen Gefährdungen durch den Arbeitsplatz rechtzeitig begegnen zu können.
"... mit der sich alle Arbeitnehmer verpflichten sollen, mind. alle 3 Jahre an Untersuchungen zur Gesundheitsvorsorge beim Betriebsarzt teilzunehmen."
Dieser Zeitraum von 3 Jahren ist unsinnig, wenn schon müssen Vorsorgeuntersuchen einmal jährlich angeboten werden.
"Unsere Produktion rechtfertigt m.E. allenfalls Seh-/Hörtests."
Hier kann niemand beurteilen welche speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen in welchen Tätigkeitsbereichen angeboten oder durchgeführt werden müssen. Da sollte der Betriebsarzt und / oder ASA konkrete Auskünfte geben können.
Guck mal hier: http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/07_Presse/HI_Arbeitsmedizin.php
Nachtrag:
"wollte ich damit auch nicht aussagen, eben das es keine Verpflichtung ist. Nur bei vorgeschriebenen, muss es ein Arbeitsmediziner sein."
Wenn eine BV die kostenlose Vorsorgeuntersuchung durch einen Betriebsmediziner regelt, egal ob gesetzl. vorgeschrieben oder nicht, kann ein AN nur dann eine Kostenerstattung vom AG verlangen, wenn der frei gewählte Arzt ebenfalls Arbeitsmediziner ist.
02.04.2009 um 23:26 Uhr
Wenns dann in die Hosen geht sind die Anderen schuld!!
Hier mal was dazu:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30020/ArbMedVV.html
Dieser Zeitraum von 3 Jahren ist unsinnig, wenn schon müssen Vorsorgeuntersuchen einmal jährlich angeboten werden.
Das kleinste Zeitfenster für Vorsorgenachuntersuchungen ist 3 Monate die bei weitern Untersuchungen auf 6 Mon. verlängert wird.
Sie hat noch nicht einmal etwas mit der von lotte erwähnten Biostoffverordnung zu tun. Mann/Frau denkt bitte daran eine nicht wahrgenommene Untersuchung kann eine Beschäftigungbeschränkung mit sich bringen.
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