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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflichtteilnahme an monatlicher Versammlung für alle (auch für die die frei haben). Wo liegt die Mitbestimmung des Betriebsrates?

R
Rabi
Jan 2022 bearbeitet

bei uns im betrieb wurde nun verpflichtend angeordnet das einmal im monat eine pflichtversammlung ist diese liegt für viele mitarbeiter an einem freien tag diese müssten dann für eine stunde zur arbeit kommen manche mitarbeiter müssen weit fahren ,diese stunde wird nicht bezahlt sie wird laut aussage der pflegedienstleitung als überstunde angerechnet es gibt keine BV meine frage, ist das rechtens kann man da irgenwie gegen angehen gibt es gesetztliche grundlagen wo liegt die mitbestimmung des betriebsrates?

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Community-Antworten (1)

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Lyckatill

12.02.2006 um 09:48 Uhr

Hallo, arbeite in einem Krankenhaus und kenne das Problem. Der Betriebsrat ist nach § 87 bei Beginn und Ende der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Will der AG verpflichtend eine Mitarbeiterbesprechung einführen, muss er diesen neuen "Dienst" zur Mitbestimmung stellen. Dann hat der Betriebsrat alle Möglichkeiten, hier vernünftge Alternativen zu entwickeln. Gruß Lyckatill

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