BetrVG §78 folgende - Gibt es da nur die Lösung vor Gericht?
Hallo zusammen,
ich habe nach dem BetrVG 78 Absatz 2 einen Brief von unserer Personalabteilung bekommen und zwar rechtens außerhalb der 3 Monate vor Ausbildungsende. Ich bin JAV-Vorsitzender.
Meine Frage ist bzw. Situation ist:
Wie ist die Lage wenn der Arbeitgeber innerhalb der 3 Monate eine Stelle frei hat bzw. mehrere Stellen frei hat. Bin ich der erste, der die Stelle zu steht?
Wie ist die Lage, wie laut BetrVG 78 Absatz 1, den Anspruch tätige einen unbefristeten Vertrag zu bekommen? Gibt es da nur die Lösung vor Gericht?!?
Community-Antworten (4)
27.03.2009 um 08:36 Uhr
@Yammi *nach dem BetrVG 78 Absatz 2 * zunächst mal ist es § 78a und Abs. 2 behandelt die Vorgehensweise, die das JAV Mitglied einschlagen muß und nicht der AG (Personalabteilung)
zwar rechtens außerhalb der 3 Monate vor Ausbildungsende ???????????????????????????????????????????????????????
Wie ist die Lage, wie laut BetrVG 78 Absatz 1, den Anspruch tätige einen unbefristeten Vertrag zu bekommen? ?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Zusammengefaßt und kurz gesagt, Deine Frage ist nicht zu verstehen. Vielleicht schaust Du Dir den 78a noch mal genau an und stellst dann noch mal eine besser verständliche Frage!
27.03.2009 um 08:40 Uhr
Hallo Yammi, ich glaube Du hast einiges durcheinander gebracht. Dein AG hat Dir nach § 78a Abs. 1 BetrVG drei Monate vorher mitgeteilt, dass er Dich nicht in einen Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übernehmen will. Nach § 78a Abs. 2 BetrVG kannst Du innerhalb der letzte drei Monate vor Beendigung Deines Ausbildungsverhältnisses die unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen. Der AG kann dann nach § 78a Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Ich an Deiner Stelle würde nicht auf die Rechte als JAV-Vors. verzichten. Überlasse die Entscheidung dem Arbeitsrichter.
27.03.2009 um 10:59 Uhr
Hallo Yammi,
sobald Du deinen schriftlichen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG innerhalb 3 Monate vor Beendigung deines Ausbildungsverhältnisses gestellt hast, hast Du automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Will der AG dagegen angehen, muss er dies vor dem Arbeitsgericht machen. Und diese Hürde nehmen die wenigsten in Kauf.
Also stell deinen Antrag und warte ab.
MfG Angi1
27.03.2009 um 17:30 Uhr
Genau, sorry, dass ich es nicht so verständlich schreiben konnte - ich war ein wenig aufgewühlt. Weiß denn jemand wie meine Chancen stehe vor dem Gericht. Ich mein, es ist nicht so prickelt sich irgendwo einzuklagen und dann da weiter zu arbeiten.
Noch eine Frage hätte ich: Hätte ich denn die besten Chancen um eine Stelle zu bekommen oder bin ich den anderen gleichberechtigt, da der AG mit das schriftl. mitgeteilt hat?
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