Erstellt am 25.03.2009 um 14:50 Uhr von Joachim_N
steht doch hier im BetrVG:
§ 21a Übergangsmandat *)
(1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat). Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden.
(2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend.
Der Betriebsrat der Käuferfirma hat das Übergangsmandat. Es muss sofort ein Wahlvorstand bestellt werden insofern nichts anderes im TV steht oder ihr eine BV habt. Aber spätestens nach 6 Monaten. Was ist da noch unklar?
Gruß Joachim
Erstellt am 25.03.2009 um 16:53 Uhr von paula
die ANgaben reichen nicht aus um seriös zu sagen wie die rechtliche Situation ausschaut.
Hat sich den an der Situation des Betriebs etwas geändert. Wie ist die genaue Leitungsstruktur etc? Da gibt es viele Möglichkeiten.
Schon mal mit einem Anwalt gesprochen?