W.A.F. LogoSeminare

BR Wahl nach Firmenkauf?

B
Betriebsrat_Ebb
Feb 2019 bearbeitet

Unsere Firma wurde von einer anderen Fa. gekauft und es wurde eine neue Firma gegründet. Die Mitarbeiterzahl der Käuferfirma ist weitaus größer als die unserer Firma (etwa 3 : 1). Als BR stellt sich nun die Frage: Müssen wir einen neuen BR wählen? Kann in so einem Fall die Wahl vorgezogen werden (Im BetrVG steht, das eine Wahl bis zu einem Jahr vor Ablauf der regulären Frist durchgeführt werden kann)? Ein weiteres Problem besteht darin, das die Mitarbeiter der Käuferfirma kein Interesse an einem Betriebsrat haben. Hat es dann überhaupt Sinn, jetzt den BR neu zu wählen?

8.05902

Community-Antworten (2)

J
Joachim_N

25.03.2009 um 15:50 Uhr

steht doch hier im BetrVG:

§ 21a Übergangsmandat *) (1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat). Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden. (2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend.

Der Betriebsrat der Käuferfirma hat das Übergangsmandat. Es muss sofort ein Wahlvorstand bestellt werden insofern nichts anderes im TV steht oder ihr eine BV habt. Aber spätestens nach 6 Monaten. Was ist da noch unklar?

Gruß Joachim

P
paula

25.03.2009 um 17:53 Uhr

die ANgaben reichen nicht aus um seriös zu sagen wie die rechtliche Situation ausschaut.

Hat sich den an der Situation des Betriebs etwas geändert. Wie ist die genaue Leitungsstruktur etc? Da gibt es viele Möglichkeiten.

Schon mal mit einem Anwalt gesprochen?

Ihre Antwort