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Betriebsübergang nach § 613 a BGB - wie lange Bestandsschutz?

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Wolke99
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, wir hatten einen Betriebsübergang. Dér Abschluß des Closings war am 14.08.08 lt. Aussage Alteigentümer. Sehen wir es richtig, dass ab dem 15.08.08 der Bestandschutz gültig ist bis zum 14.08.09??? Bitte dringend um Hilfe, es gibt hier eine beabsichtigte betriebsbedingte Kündigung zum 30.04.09

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Community-Antworten (3)

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WahlenVorstand

25.03.2009 um 11:48 Uhr

Hallo wolke99

was für einen Bestandschutz willst Du hier geltend machen? und weswegen eine betriebsbedingte Kündigung?

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Wolke99

25.03.2009 um 11:57 Uhr

in unseren Augen nach §613a BGB - ein übernommener MA soll zum 30.04 gekündigt werden, angeblich wegen Wegfall des Aufgabengebietes (das Aufgabengebiet fällt aber nicht weg).

noch eine generelle Frage : wenn es ein Betriebsübergang ist, kann dann fristgerecht innerhalb des Bestandsschutzes gekündigt werden, oder muß bis zum Ende des Schutzes gewartet werden ? (heißt : Bestandsschutz bis zum 14.08.2009, Kündigung am 20.0709 zum 31.08.09 möglich - oder Kündigung erst am 15.08.09 zum 30.09.09 möglich)

P
paula

25.03.2009 um 12:23 Uhr

§ 613a BGB schützt nur vor Kündigungen WEGEN des Betriebsübergangs. Welcher AG ist aber so dämlich jemanden aus diesem Grund zu kündigen.

Andere Kündigungen sind durchaus möglich. Insbesondere sind Umstrukturierungen möglich

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