Erstellt am 24.03.2009 um 14:22 Uhr von Lotte
econom,
seid Ihr ein BR? Seid Ihr als BR für den gesamten Betrieb zuständig? Und wahrscheinlich habt Ihr noch keine oder nur eine BetrVers in diesem Jahr gemacht? Dann bekommt der AG nur eine Einladung und darf die Kosten tragen, hat aber in Bezug auf die Ausgestaltung kein Mitspracherecht.
Erstellt am 24.03.2009 um 14:56 Uhr von Petrus
@Lotte:
Du hast eine Untermauerung Deiner These für econom? Z.B. einen Kommentar, der sagt, dass §42(1) BetrVG für Callcenter nicht einschlägig ist? Denn hierauf dürfte sich die Weigerung des ArbGeb gründen...
Erstellt am 24.03.2009 um 16:26 Uhr von Lotte
Petrus,
und Du setzt voraus, dass ein Call Center unter die Betriebe fällt, bei denen eine gemeinsame BetrVers nicht möglich ist? Ich denke, da econom es für möglich hält, halte ich Deine Behauptung für gewagt.
Mit Deiner Meinung dürfte es dann wahrscheinlich nirgends mehr eine gemeinsame BetrVers geben.
Erstellt am 24.03.2009 um 16:36 Uhr von econom
wir sind ein BR und machen die Betriebsversammlung- die Frage ist mit welchen Rechtlichen Mitteln gehen wir gegen den AG vor wenn er eine Vollversammlung verweigert?
Erstellt am 24.03.2009 um 17:11 Uhr von Immie
@econom
Was würde eine "Vollversammlung" denn für den Betrieb bedeuten?
Welche Gründe gibt der AG für seine "Verweigerungs-Haltung" an?
Erstellt am 26.03.2009 um 12:29 Uhr von econom
der arbeitgeber hat nun unsere einladung zur vollversammlung verneint, ich hatte bereits diverse anstrengungen gemacht alles unter einen hut zu bringen und die betriebsversammlung nicht an einem tag zu machen der viel umsatzeinbuße bedeutet, nun
wurde eine woche nachdem der Geschäftsleitung der termin mitgeteilt wurde, dieser nach erhalt der schriftlichen einladung abgelehnt. man wolle doch lieber einen anderen termin, ansonsten würde man eine vollversammlung generell nicht akzeptieren.