Kann Arbeitgeber statt einer Betriebsversammlung eine Teilversammlung fordern?
wir sind ein Call Center Betrieb und wollen eine Gesamt Betriebsversammlung im April stattfinden lassen, der AG weigert sich und will nur eine Teilversammlung genehmigen. Was können wir rechtlich machen um die Gesamtversammlung durchzusetzten? danke
Community-Antworten (6)
24.03.2009 um 15:22 Uhr
econom, seid Ihr ein BR? Seid Ihr als BR für den gesamten Betrieb zuständig? Und wahrscheinlich habt Ihr noch keine oder nur eine BetrVers in diesem Jahr gemacht? Dann bekommt der AG nur eine Einladung und darf die Kosten tragen, hat aber in Bezug auf die Ausgestaltung kein Mitspracherecht.
24.03.2009 um 15:56 Uhr
@Lotte: Du hast eine Untermauerung Deiner These für econom? Z.B. einen Kommentar, der sagt, dass §42(1) BetrVG für Callcenter nicht einschlägig ist? Denn hierauf dürfte sich die Weigerung des ArbGeb gründen...
24.03.2009 um 17:26 Uhr
Petrus, und Du setzt voraus, dass ein Call Center unter die Betriebe fällt, bei denen eine gemeinsame BetrVers nicht möglich ist? Ich denke, da econom es für möglich hält, halte ich Deine Behauptung für gewagt. Mit Deiner Meinung dürfte es dann wahrscheinlich nirgends mehr eine gemeinsame BetrVers geben.
24.03.2009 um 17:36 Uhr
wir sind ein BR und machen die Betriebsversammlung- die Frage ist mit welchen Rechtlichen Mitteln gehen wir gegen den AG vor wenn er eine Vollversammlung verweigert?
24.03.2009 um 18:11 Uhr
@econom Was würde eine "Vollversammlung" denn für den Betrieb bedeuten? Welche Gründe gibt der AG für seine "Verweigerungs-Haltung" an?
26.03.2009 um 13:29 Uhr
der arbeitgeber hat nun unsere einladung zur vollversammlung verneint, ich hatte bereits diverse anstrengungen gemacht alles unter einen hut zu bringen und die betriebsversammlung nicht an einem tag zu machen der viel umsatzeinbuße bedeutet, nun wurde eine woche nachdem der Geschäftsleitung der termin mitgeteilt wurde, dieser nach erhalt der schriftlichen einladung abgelehnt. man wolle doch lieber einen anderen termin, ansonsten würde man eine vollversammlung generell nicht akzeptieren.
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