Anhörung zur Kündigung ohne Kündigungstermin - Kündigung unwirksam?
Hallo. Der BR hat zu einer betriebsbedingten Kündigung eine Anhörung erhalten, die alles beinhaltet, außer den Kündigungstermin. Frage:Ist auf Grund dieses fehlenden Termins die Anhörung nicht richtig und eine darauffolgende Kündigung unwirksam?
Community-Antworten (2)
24.03.2009 um 11:40 Uhr
Hallo Kainil,
die Frist von einer Woche nach Erhalt der Anhörung zur Kündigung beginnt erst wenn ihr alle erforderlichen Unterlagen habt. Ihr müsst das Fehlen von Daten dem AG anzeigen, damit er nachbessern kann.
MfG Angi1
24.03.2009 um 12:23 Uhr
Hallo Angi1,
Ich habe jetzt im Däubler gelesen: Ist dem BR ein Fehler des AG bei der Verfahrenseinleitung bekannt, so besteht keine generelle Pflicht den AG darauf hinzuweisen. Also Kündingung ablehnen wegen fehlerhaft. ( BAG 16.10.91, EzA § 102 Betr.VG 1972 Nr. 83). Ende vom Lied ist, der Kollege kann nicht mehr 3 Monate zum Quartalsende 30.06.2009 sondern 30.09.2009 gekündigt werden.
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