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Anhörung zur Kündigung ohne Kündigungstermin - Kündigung unwirksam?

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Der BR hat zu einer betriebsbedingten Kündigung eine Anhörung erhalten, die alles beinhaltet, außer den Kündigungstermin. Frage:Ist auf Grund dieses fehlenden Termins die Anhörung nicht richtig und eine darauffolgende Kündigung unwirksam?

5.04402

Community-Antworten (2)

A
Angi1

24.03.2009 um 11:40 Uhr

Hallo Kainil,

die Frist von einer Woche nach Erhalt der Anhörung zur Kündigung beginnt erst wenn ihr alle erforderlichen Unterlagen habt. Ihr müsst das Fehlen von Daten dem AG anzeigen, damit er nachbessern kann.

MfG Angi1

K
kainil

24.03.2009 um 12:23 Uhr

Hallo Angi1,

Ich habe jetzt im Däubler gelesen: Ist dem BR ein Fehler des AG bei der Verfahrenseinleitung bekannt, so besteht keine generelle Pflicht den AG darauf hinzuweisen. Also Kündingung ablehnen wegen fehlerhaft. ( BAG 16.10.91, EzA § 102 Betr.VG 1972 Nr. 83). Ende vom Lied ist, der Kollege kann nicht mehr 3 Monate zum Quartalsende 30.06.2009 sondern 30.09.2009 gekündigt werden.

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