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Negative Umgruppierung Festgehalt soll um die Hälfte reduziert werden - Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

B
beravo
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin zusammen, ich habe mal ne Frage zu Umgruppierungen: Von einem MA soll das Festgehalt um die Hälfte reduziert werden. damit läge er dann im Durchschnitt des Unternehmens. Dazu kommt eine Provision. Die jetzt geringfügig erhöht wird. Ich (wir) möchten nicht zustimmen. Der MA würde aber dieses Angebot annehmen wollen(keine Wahl). Wie würdet ihr mit der Situation umgehen. Eine Nichtzustimmung gleich Arbeitsplatz weg. Zustimmung öffnen wir dem AG Tür und Tor.

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Community-Antworten (14)

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Kriegsrat

19.03.2009 um 19:03 Uhr

falls bei euch kein tarifvertrag gilt, oder in einem arbeitsvertrag auf die gültigkeit eines tarifvertrags hingewiesen wird, ist das eine individualrechtliche sache, kann der AG mit dem AN per AV regeln...

und falls ein TV zum tragen kommt, wäre es nicht zulässig....

woher leitest du denn ein mitbestimmungsrecht ab ( auch im hinblick auf den § 77 Abs.3 betrVG) ?

R
ridgeback

19.03.2009 um 19:58 Uhr

...wenn das Festgehalt, um die Hälfte reduziert wird, wäre das nicht eine Rückgruppierung? In dem Fall würde ich schon ein MBR nach § 99 BetrVG sehen.

K
Kriegsrat

19.03.2009 um 20:16 Uhr

gibt es denn überhaupt gruppierungen , in die man ein-, um- oder rückgruppieren könnte?

da fehlt noch die eine oder andere information, bevor ich hier konstruieren würde.....

N
nicoline

19.03.2009 um 20:56 Uhr

es könnte Lohn-, Gehalts-, Vergütungs- oder Entgeltgruppen geben, in die man ein-, um- oder rückgruppiert werden könnte wenn es denn so etwas gäbe, was beravo in der Tat mal sagen sollte. Wenn es das nicht gibt handelt es sich, IMHO, um eine Gehaltskürzung. Ist die mitbestimmungspflichtig?

R
ridgeback

19.03.2009 um 21:04 Uhr

@kriegsrat,@nicoline, Rückgruppierung sieh DKK 10. Aufl. § 99 Rn78

K
Kriegsrat

19.03.2009 um 21:32 Uhr

@ ridgeback

mein guter, vielleicht liegt ja auch eine änderungskündigung vor, wer weiß?

R
ridgeback

19.03.2009 um 21:40 Uhr

@kriegsrat, ...vielleicht werden wir diesbezüglich von @beravo aufgeklärt. gg

L
Lotte

19.03.2009 um 21:55 Uhr

all, zumindest entspräche die neue Gruppierung, falls es denn Gruppierungen gibt, dem Durchschnitt, denn es steht geschrieben: "damit läge er dann im Durchschnitt des Unternehmens" Es scheint ja auch eher ein Änderungsvertrag anzustehen, wenn man da liest: "Der MA würde aber dieses Angebot annehmen wollen(keine Wahl)" Frage wäre ja, ob eine Aufklärung des AN vielleicht den richtigen Effekt hätte, dass der AG eine Änderungskündigung aussprechen müsste um die Änderung durchzusetzen. Ist der AN stark genug zu klagen? Den BR sehe ich hier nur sehr sekundär in der MB.

N
nicoline

19.03.2009 um 22:02 Uhr

@ Lotte Du nimmst mir mal wieder die Worte aus dem Mund ;-))

R
ridgeback

19.03.2009 um 22:16 Uhr

@all, sollte die zu hohe Vergütung rechtsgrundlos gezahlt werden, so kann die Zahlung einseitig vom Arbeitgeber eingestellt werden (BAG, Urteil v. 18.2.1998, 4 AZR 581/96). Der Arbeitgeber hat aber im Streitfall darzulegen und ggf. zu beweisen, dass zumindest eine Voraussetzung der bisher gezahlten Vergütungsgruppe objektiv nicht gegeben war (BAG, Urteil v. 17.5.2000, 4 AZR 232/99; BAG, Urteil v. 26.4.2000, 4 AZR 157/99. Hat der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht bei der korrigierenden Rückgruppierung verletzt, folgt daraus noch nicht, dass er die bisherige Vergütung weiterzahlen muss. Vielmehr richtet sich der Vergütungsanspruch nach der zutreffenden Eingruppierung (BAG, Urteil v. 30.5.1990, 4 AZR 74/90). Da es bei der korrigierenden Rückgruppierung ausschließlich darum geht, dass der Arbeitgeber seine Rechtsansicht geändert hat, ist der Betriebsrat solange nicht zu beteiligen, als der Arbeitgeber an der bisherigen Eingruppierung festhält.

B
beravo

20.03.2009 um 08:22 Uhr

Morgen zusammen,

danke erstmal für die Infos. Also MB n. §99 BetrVG ist hier gegeben. Ich finde jedoch die Art und Weise unfair. Mit dem MA haben wir ja schon geredet. AG hat klip und klar gesagt, dass er kündigen würde. Das will der MA logischerweise nicht. Der MA hat Angst, wenn der BR die Zustimmung verweigert, dann ist er aus dem Rennen. Und ob man da im Sinne das MA gehandelt hätte, wäre zu bezweifeln. Doch fängt man an, sich als Werkzeug des AG benutzen zu lassen, dann hat man als BR nicht mehr so gute Karten und im Großen hätte man auch nicht für die Kolleginnen und Kollegen gehandelt.

K
Kölner

20.03.2009 um 08:27 Uhr

@beravo Ich verstehe das Problem nicht: Der AG bietet dem AN einen geänderten Vertrag an. Der AN will diesen annehmen. Die Funktion des BR ist nicht, den individuellen AV nicht zuzustimmen (das geht ja auch nicht), sondern den AN aufzuklären.

B
beravo

20.03.2009 um 08:32 Uhr

Problem: Dahinter steckt System, um die MA loszuwerden.

K
Kölner

20.03.2009 um 09:22 Uhr

@beravo Dann muss man den AN eben entsprechend beraten um sich dagegen zu wehren!

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