Hallo Kollegen,

ein befristeter Arbeitnehmer soll für drei Monate in einem anderen, rechtlich Eigenständigen Unternehmen eingesetzt werden. Die Kosten (Lohn, Anreise, Unterkunft) sollen von dem anderen Unternehmen übernommen werden.
1. Darf der Arbeitnehmer so ausgeliehen werden?
2. Müsste unser AG dafür eine Genehmigung nach AÜG haben?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Gruß
Franz-Josef