Wir sind eine kleine Klinik mit zwei Stationen, die die gleiche Arbeit leisten, eine Stationsleitung haben, aber über zwei Stockwerke verteilt sind.
Lt. unserer Leitung soll das Personal reihum halbjährlich routieren.
Ist da der BR nicht mitbestimmungspflichtig, auch wenn es lt. AG eine Abteilung sein soll?
Ist es eine Versetzung lt. §95 Betriebsverfassungsgesetz (< 1 Monat)?

Danke.