Routierendes Personal - mitbestimmungspflichtig?
Wir sind eine kleine Klinik mit zwei Stationen, die die gleiche Arbeit leisten, eine Stationsleitung haben, aber über zwei Stockwerke verteilt sind. Lt. unserer Leitung soll das Personal reihum halbjährlich routieren. Ist da der BR nicht mitbestimmungspflichtig, auch wenn es lt. AG eine Abteilung sein soll? Ist es eine Versetzung lt. §95 Betriebsverfassungsgesetz (< 1 Monat)?
Danke.
Community-Antworten (4)
18.03.2009 um 13:31 Uhr
Hallo Kristina,
wenn ich Dich richtig verstehe, dann habt Ihr eine "große" Abteilung auf zwei Stockwerke verteilt. Ist eine gängige Methode um den Einsatz der Mitarbeiter zu flexibilisieren. Aus 2-3 Stationen wird eine Abteilung gemacht und schon kann der AG das Personal hin- und herschieben. Denkbar ist hier jedoch Eure Mitsprache bei der Dienstplanung gemäß § 87 BetrVG oder waren es mal 2 STationen, die auch organisatorisch getrennt waren und habt Ihr dann evtl. noch Mitarbeiter mit alten Verträgen für die jeweilige Station?
Gruß ambu
18.03.2009 um 14:01 Uhr
@ambu,
ich lese es anders. Nichts von Änderung der organisationseinheiten ect.
@Kristina,
ihr solltet als BR mit eurer PDL ins Gespräch kommen und euch erklären lassen was sie damit bezwecken will. In unserer Klinik sehe ich es als Vorteil an. Rotation funktioniert aber nur wenn ein MA geht und ein anderer MA dafür kommt, das wäre dann echte Rotation. Es hat aber keinen Sinn Personalengpässe auf einer Station als Rotation zu verkaufen, wenn es nur darum geht Personal zuzuführen. Auch sollte die Rotation nicht länger als zwischen 4 Wochen und einem viertel Jahr liegen.
18.03.2009 um 14:26 Uhr
Hallo ambu, es waren ursprünglich auf jeder Station ein Team aus einem Haus, d.h. zwei Häuser fusionierten. Dann hieß es eine Stationsleitung für beide Teams, die sich fremd waren und um das aufzuheben, sollte das Team im 6-monatigem Rythmus routieren, ohne wenn und aber lt. unserer PDl und Stationsleitung. Für Diskussionen waren die nicht offen. Das ist jetzt ca. 1 Jahr her und seit drei Monaten hat sich unser BR neu aufgestellt, und versucht viele Unstimmigkeiten aus dem Wege zu räumen bzw. zu klären. Die Verträge der MA bestreffen als Arbeitsort die komplette Klinik.
Hallo klinik, also das Routieren ist bei uns auch so, daß es im Wechsel läuft, d.h. ca. 2-3 MA tauschen die Stationen aber für 6 Monate! Bei Bedarf helfen wir uns sowieso aus, in Engpasssituationen.
Es ist jetzt nur eine unwahrscheinliche Unruhe und Unzufriedenheit sowie erhöhte Krankkheitsrate durch das neue Wechseln entstanden, so daß die Frage aufkommt: können wir als BR etwas dagegen tun? Angeblich sei alles mit dem AG abgesprochen so unsere Leitungen.
18.03.2009 um 14:58 Uhr
@ Kristina,
kann nachvollziehen wie sich die Mitarbeiter jetzt fühlen. Ist natürlich viel Unsicherheit und sicherlich auch eine gewisse Angst vor Veränderung. Wenn laut PDL starr rotiert werden soll, dann habt Ihr natürlich die "Abwehrreaktion" der MA wie Du selber beschreibst, schlagt doch mal im Team vor, dass nur die wechseln, die tatsächlich wollen. Kann ja durchaus auch interessant sein mal vorrübergehend woanders zu arbeiten. Du schreibst was von Absprache, geh mal davon aus, dass Dein AG dies mit der Leitung abgesprochen hat, aber mit den MA auch?
PS: guck mal hier www.aperio-online.de/pdf/aperio-Handbuch_Zusammenlegung_von_Stationen.pdf - ist ganz interessant
@ klinik,
...doch geändert ;-)
Gruß ambu
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