Erstellt am 18.03.2009 um 09:29 Uhr von w-j-l
Im Kommentar von Däubler finde ich es nur als Verstoß gegen die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" im § 2 gewertet.
Erstellt am 18.03.2009 um 09:37 Uhr von ridgeback
@Tulpe,
der Betriebsrat hat gemäß § 23 Abs 3 in Verbindung mit § 2 Abs 1 BetrVG und § 202 StGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, daß dieser es unterläßt, an den Betriebsrat adressierte Post zu öffnen.
ArbG Stuttgart Beschluss vom 22.12.1987 - 4 BVGa 3/87
Erstellt am 18.03.2009 um 10:20 Uhr von w-j-l
Richtig Tulpe,
nach weiterem Suche auch:
Öffnen von BR-Post: ArbG Köln 21. 3. 89
Nichtweiterleitung der Post an den BR: ArbG Elmshorn 27. 3. 91, besprochen in AiB 91, 269
Erstellt am 22.03.2009 um 09:32 Uhr von SpongBob
die Sektretärin unserer Firma hat auch eine Rechnung die an den BR adressiert war geöffnet, aber nur, weil erst der Firmenname und dann BR im Adressfeld stand. Ich habe mir der Sekretärin gesprochen und sie hat sich 1000 mal entschuldigt. Sie hat mir auch versprochen, dass sie das nicht mehr macht. Außerdem weise ich immer darauf hin, wenn ich Seminare buche, dass nicht der Firmenname an erster stelle stehen soll. Das hat bis jetzt ganz gut funktioniert.
Erstellt am 22.03.2009 um 09:42 Uhr von spartacus
Moin Tulpe,
wenn euch bekannt ist das der AG eine strafbare Handlung begeht - warum schaltet ihr nicht einen Anwalt ein ? Der AG ist für die Handlung der Sekretärin verantwortlich,
anscheinend billigt er deren Verhalten oder hat es sogar angewiesen.
Also, Ag einmal anschreiben und bestätigen lassen das BR-Post nicht mehr geöffnet wird - ansonsten Anwalt einschalten.