Postgeheimnis durch Sekretärin der Geschäftleitung nicht gewahrt - was tun?
Hallo Ihr Hilfreichen, die Sekretärin der Geschäftleitung öffnet alle eingehende Post. Auch die vom Betriebsrat, obwohl Bekannt ist, das dies eine Strafbahre Handlung ist. Jetzt ist eine Rechnung an eine Verwaltungsstelle gekommen und er hat masiven ärger gemacht.Die Rechnung lief auf den Betriebsrat und dieser hat die Rechnuing nicht gesehn. § 23,80Betr.VG stehen nur Urteile und da komme ich nicht ran. Was sollen wir tun???? Danke im voraus
Community-Antworten (5)
18.03.2009 um 10:29 Uhr
Im Kommentar von Däubler finde ich es nur als Verstoß gegen die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" im § 2 gewertet.
18.03.2009 um 10:37 Uhr
@Tulpe, der Betriebsrat hat gemäß § 23 Abs 3 in Verbindung mit § 2 Abs 1 BetrVG und § 202 StGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, daß dieser es unterläßt, an den Betriebsrat adressierte Post zu öffnen.
ArbG Stuttgart Beschluss vom 22.12.1987 - 4 BVGa 3/87
18.03.2009 um 11:20 Uhr
Richtig Tulpe, nach weiterem Suche auch:
Öffnen von BR-Post: ArbG Köln 21. 3. 89 Nichtweiterleitung der Post an den BR: ArbG Elmshorn 27. 3. 91, besprochen in AiB 91, 269
22.03.2009 um 10:32 Uhr
die Sektretärin unserer Firma hat auch eine Rechnung die an den BR adressiert war geöffnet, aber nur, weil erst der Firmenname und dann BR im Adressfeld stand. Ich habe mir der Sekretärin gesprochen und sie hat sich 1000 mal entschuldigt. Sie hat mir auch versprochen, dass sie das nicht mehr macht. Außerdem weise ich immer darauf hin, wenn ich Seminare buche, dass nicht der Firmenname an erster stelle stehen soll. Das hat bis jetzt ganz gut funktioniert.
22.03.2009 um 10:42 Uhr
Moin Tulpe,
wenn euch bekannt ist das der AG eine strafbare Handlung begeht - warum schaltet ihr nicht einen Anwalt ein ? Der AG ist für die Handlung der Sekretärin verantwortlich, anscheinend billigt er deren Verhalten oder hat es sogar angewiesen. Also, Ag einmal anschreiben und bestätigen lassen das BR-Post nicht mehr geöffnet wird - ansonsten Anwalt einschalten.
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