Wann muss Azubi die Kündigung erhalten?
Hallo @all!
Habe da mal eine Frage: Unser Azubi lernt im Mai KiE aus. Wann muss der AG ihm die Kündigung aussprechen? Zur Zeit steht noch nicht fest ob er übernommen wird.
Community-Antworten (2)
18.03.2009 um 00:07 Uhr
@laurenz, sofern nicht anderweitig geregelt, tritt die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit ein -§ 21 Abs. 1 Satz 1 BBiG-. Es verlängert sich nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, wenn diese erst später stattfindet -BAG, Urteil vom 13.3.2007, 9 AZR 494/06-. Besteht der Auszubildende vorher schon die Abschlussprüfung, so endet es mit dem Bestehen der Prüfung. Bei Nichtbestehen der Prüfung verlängert es sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr -§ 21 Abs. 3 BBiG-.
18.03.2009 um 08:39 Uhr
Es kann aber auch in der Ausbildungsverordnung der IHK eine Ankündigungsfrist vorgeschrieben sein, dies wäre erstmal zu prüfen.
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