Erstellt am 17.03.2009 um 11:17 Uhr von erwin
@Schmidt1000
Warum soll die Mitgliedschaft ruhen???
Erstellt am 17.03.2009 um 11:53 Uhr von carrie
@Schmidt1000
Inanspruchnahme der Elternzeit bzw. Einberufung zum Wehrdienst?
Erstellt am 17.03.2009 um 12:42 Uhr von waschbär
@schmidt1x3 nullen,
nee, der wasch mich aber mach mich nicht nass § , wurde nie wirklich in der BertVG abgebildet.
im gegenteil, es haben schon einige BRMs und BRVs die es gemacht oder aber gebuldet hatten einen auf die 12 bekommen....
wenn ein BRM, der meinung ist er müsste seiner BRM verpflichtung nicht nach kommen muss er sein AMt niederlegen, ein ruhendes Mandat, frei nach dem Motto, heute ja Morgen NEIn oder ich bin im BR , aber niemals körperlich DEN gibt es nicht.
Und es ist auch eine Fehlerhafte Einladung des EBRMs wenn er geladen wird weil einer sein Amt "Ruhen" lässt. !
Also willst du dein Amt ruhen lassen musst du in elternzeit oder zum Bund. Darfst dir aussuchen was besser ist... Der Bund ist aber befristet.... zumindest