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Ruhen der Mitgliedschaft im Betriebsrat - Wo finde ich einen Kommentar?

S
Schmidt1000
Jan 2018 bearbeitet

Wo finde ich einen Kommentar zum "zeitweisen Ruhend der Mitgliesdschaft im Betriebsrat" ? Wir haben einen solchen Antrag einer Kollegin und ich bin der Meinung, dass dies nicht für alle Fälle möglich ist.

6.94503

Community-Antworten (3)

E
Erwin

17.03.2009 um 12:17 Uhr

@Schmidt1000

Warum soll die Mitgliedschaft ruhen???

C
carrie

17.03.2009 um 12:53 Uhr

@Schmidt1000 Inanspruchnahme der Elternzeit bzw. Einberufung zum Wehrdienst?

W
Waschbär

17.03.2009 um 13:42 Uhr

@schmidt1x3 nullen,

nee, der wasch mich aber mach mich nicht nass § , wurde nie wirklich in der BertVG abgebildet.

im gegenteil, es haben schon einige BRMs und BRVs die es gemacht oder aber gebuldet hatten einen auf die 12 bekommen....

wenn ein BRM, der meinung ist er müsste seiner BRM verpflichtung nicht nach kommen muss er sein AMt niederlegen, ein ruhendes Mandat, frei nach dem Motto, heute ja Morgen NEIn oder ich bin im BR , aber niemals körperlich DEN gibt es nicht. Und es ist auch eine Fehlerhafte Einladung des EBRMs wenn er geladen wird weil einer sein Amt "Ruhen" lässt. !

Also willst du dein Amt ruhen lassen musst du in elternzeit oder zum Bund. Darfst dir aussuchen was besser ist... Der Bund ist aber befristet.... zumindest

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