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Wer ist leitender Angestellter?

W
wo0105
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo!

Erstmal großes Lob an alle,die das Forum betreuen!Ihr leistet gute und schnelle Arbeit. Nun zu meinem Problem:Ein BR ist in Gründung,am Freitag wird der Wahlvorstand gewählt.Nächste Woche soll dann der BR in vereinfachtem Verfahren gewählt werden. Ich bin Mitunterzeichner des Wahlausschreibens,im Wahlausschuss und kandidiere für die BR-Wahl.Meine Frage:Wer zählt in einer amb.Pflegestation zu den leitenden Angestellten?Nur die PDL oder auch Einsatzleitungen?Eine Wählerliste haben wir noch nicht.Der BR soll nur für unsere Station gegründet werden.2.Nach Aushang des Wahlausschreibens hatten wir(die Unterzeichner desselben)am nächsten Tag Einzelgespräche mit der Bereichsleitung und jemand von der Geschäftsführung.Ziel war,den BR abzuschmettern.Wir blieben aber standhaft!Sind diese Gespräche schon eine Behinderung des BR,obwohl er noch nicht existiert?

Vielen Dank für Eure Mühe im voraus

wo0105

5.47002

Community-Antworten (2)

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paula

17.03.2009 um 11:24 Uhr

Bei der Beurteilung wer leitender Angestellter ist und wer nicht hilft ein Blick in das Gesetz. Ein Blick in § 5 BetrVG hilft schon enorm. Die Hürden sind hier nämlich sehr hoch.

Eines finde ich nun schon prüfenswert: "Der BR soll nur für unsere Station gegründet werden"

Ist Eure Station auch ein Betrieb im Sinne des BetrVG? Das sollte man sich mal ganz genau anschauen....

Was die Behinderung der BR-Wahl angeht: Es kommt darauf an was der AG da sagt. Aber wenn es eine Behinderung ist hilft § 119 betrVG

W
wo0105

17.03.2009 um 12:08 Uhr

Danke für die Antwort.Laut Gewerkschaft(die bei der Wahl hilft)ist die Station eigenständig,da die PDL Einstellungen/Entlassungen vornehmen kann.Bewerber für die Station kriegt sie aber von der Personalabteilung der Zentrale vorgeschlagen. Bei Entlassungen gibt sie die Unterlagen an die Personalabteilung weiter, die dann entscheidet. Die Einsatzleitungen sind für Dienstplangestaltung zuständig,getrennt für Hauspflege und Krankenpflege.Arbeitsabläufe werden intern auf Station geregelt,Lohnabrechnung erfolgt zentral am Firmensitz. Beim Gespräch mit dem AG wurde mir nahegelegt,meine Entscheidung zu überdenken und mit den beiden Kollegen nochmal die Notwendigkeit der BR-Gründung zu beratschlagen.Meines Erachtens ist das eine Behinderung nach §119 BetrVG,oder?

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