Falschinformationen bei der Einstellung - Welche Möglichkeiten haben wir als BR dagegen anzugehen?
Hallo allerseits,
wir hatten vor einigen Monaten eine Anhöruung zu einer Einstellung, bei der die Position wie mit dem AG vereinbart, intern ausgeschrieben war. Der neue Kollege hat nun vor kurzem angefangen, jedoch auf einer anderen - besetzten! - Position als uns in der Anhörung mitgeteilt wurde. Welche Möglichkeiten haben wir als BR dagegen anzugehen? Können wir auch nachträglich die Einstellung des neuen Kollegen ablehnen, da sonst ein anderer Kollege gekündigt oder zwangsversetzt werden müsste?
Viele Grüße shortstuff
Community-Antworten (3)
16.03.2009 um 12:06 Uhr
Der AG hat den Tatsachen entsprechenden Angaben dem BR vollständig und umfassend vorzulegen.
Warum wollt ihr dagegen vorgehen? Wurde ein anderer Kollege gekündigt oder zwangsversetzt ? Denn dann ist der BR auch wieder zu beteiligen und kann mit Hinweis auf diese Einstellung gut argumentieren.. Offensichtlich benötigt der AG an dieser Stelle 2 Mitarbeiter.
16.03.2009 um 12:24 Uhr
Der Kollege, der bisher die Position inne hatte, fühlt sich jetzt vertrieben und sucht Unterstützung beim BR. Seine Arbeit soll er an den neuen übergeben und dann etwas anderes übernehmen, was jedoch noch vollkommen offen ist. Es gab zwar immer wieder mal Gerüchte, dass der Kollege ersetzt werden soll, aber die wurden auf Nachfrage beim AG immer verneint. Es kann aber doch nicht sein, dass der AG dem BR absichtlich falsche Informationen bzgl. Besetzung von Stellen zukommen lässt, ohne dass dieser (im Nachhinein) was dagegen machen kann?!. Wenn das die Regel wäre, würde ja das Recht bereits bei der Einstellung zu widersprechen, weil Nachteile für andere AN entstünden, regelmäßig umgangen! Damit könnten zwnagsläufig immer nur die Versetzung und/oder Kündigung korrekt behandelt werden, aber keine Einstellungen. Und von einem Arbeitnehmerschutz könnte man auch nicht mehr sprechen!
Die Frage ist nun: was können wir tun?
16.03.2009 um 14:45 Uhr
Hallo shortstuff Es wäre möglich den AG zu rügen, am besten schriftlich darauf hinzuweisen, sich an vereinbarte Einstellungsvereinbarungen (Stellenbeschreibung) zu halten und mit § 23 BetrVG (Verletzung von Info Pflichten zu drohen), dies könntet ihr jetzt tun. Nächster Schritt wäre im Wiederholungsfall Beschluss des BR eines Rechtsanwalts einzuschalten und dies auch im Rechtsweg mal durch ziehen. ABER solange alles nur Vermutungen sind und keine Fakten, sehe ich keinen zwingenden Handlungsbedarf. des BR.
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