Erstellt am 13.03.2009 um 21:30 Uhr von erwin
@nebi03
einer oder mehrer schlagen vor und alle wählen. Genaues siehe im BetrVG § 26 Vorsitzender
gleiches gilt für den stellvertretenden Vorsitzenden
Erstellt am 13.03.2009 um 21:33 Uhr von Lotte
nebi,
ich glaube Ihr solltet Euch recht zügig um Seminare bemühen. Ein BetrVG mit Kommentierung hast Du hoffentlich? Schau mal unter § 26.
Aber so viel schon mal vorab: Ihr drei wählt einen BRV und einen stellvertretenden BRV. Wie Ihr das macht, ist gar nicht so explizit festgelegt. Wenn alle einverstanden sind, muss es nicht als geheime Wahl vonstatten gehen. Wichtig ist, dass Ihr die Wahl protokolliert. Und dann müsst Ihr sie natürlich dem AG und den AN mitteilen.
Erstellt am 13.03.2009 um 22:39 Uhr von nicoline
@nebi03
der, der die meisten Stimmen hat, kann aber muß nicht der Betriebsratsvorsitzende werden.
Erstellt am 14.03.2009 um 14:45 Uhr von Lotte
Nicoline, Liebes,
aber bei der Wahl des BRV schon, ne? ;-))))
Erstellt am 14.03.2009 um 15:09 Uhr von nicoline
Lotte, zauberhaftes Wochenende wünsch ich Dir
ääääääääääähm, wie drück ich denn nun mal aus was ich meinte?????? Na vielleicht so: wer bei der __BR Wahl__ die meisten
Stimmen hatte, kann aber muß nicht der Betriebsratsvorsitzende werden. So ok ????? ;-)))))))))))))))))
Erstellt am 14.03.2009 um 15:15 Uhr von peanuts
Vielleicht sollte man dem armen Fragesteller den Tipp geben, dass jedes BRM auch für sich selbst stimmen darf ...
Oder wie zu verfahren ist, wenn sich z.B. 1 BRM der Stimme enthält und es zum Ergebnis 1 Stimme für A und 1 Stimme für B kommen sollte.
Für diesen Fall sollte im Vorfeld beschlossen werden, dass erst noch ein 2. Wahlgang erfolgt und wenn es dann noch immer 1:1 stehen sollte, das Los entscheidet.