Zeitarbeit seit 2012
Hallo, ich Arbeite seit 2012 für eine Zeitarbeitsfirma (Olympia Dienstleistung, seit 2017 Otto Work Force ) und war dauerhaft bis zum 31.12.2019 in der selben Firma eingesetzt. jetzt erfahre ich laut dem § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG wäre das gar nicht zulässig gewesen. Oder sehe ich da nicht durch? Ich habe nie etwas anderes unterschrieben oder der gleichen!
Da ich momentan immer noch in der Zeitarbeitsbude arbeite ( und es immer schlimmer wird mit den Einsätzen ) frage ich mich, ob ich da im nachhinein noch was Einklagen etc kann.
mfg Hagen
Community-Antworten (1)
30.03.2020 um 09:41 Uhr
Gehe erst einmal zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Rechtsberatung der Gewerkschaften. Vielleicht geht's auch ohne Klagen.
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