Erstellt am 14.03.2009 um 00:47 Uhr von Karla
@von Batschen
Ich bin mir nicht sicher, ob es eine solche Vereionbarung überhaupt gibt...
Da sich dem AG enorme Möglichkeiten mit "Blackberry" eröffnen, würde ich an Eurer Stelle dringend einen Sachverständigen hinzu ziehen...
Der kann Euch dann auch bei einer BV helfen.
Viel Glück...
Erstellt am 14.03.2009 um 13:14 Uhr von Karla
@Batschen
Kennt Ihr Euch mit Blackberry Handys aus?
Habt Ihr eine Ahnung, was damit alles gemachet werden kann?
Wenn Ihr möchtet, kann ich Euch einen Sachkundigen nennen, der Euch, was die Geräte und das Systhem angeht, beraten kann und Euch auch sehr genau erklären kann, welche Möglichkeiten der AG damit hat.
Erstellt am 14.03.2009 um 13:50 Uhr von Immie
@Batschen
Diese Handys scheinen ja eine echte Seuche zu sein.
Schau mal hier nach
http://www.it-fortbildung.com/Seminare/Blackberry-Seminare.php
dort findest du 24 Anbieter die sich scheinbar um dieses Problem kümmern
Erstellt am 14.03.2009 um 18:37 Uhr von batschen
Danke euch für die schnelle Hilfe:-)
mir ist bewusst was die Dinger können aber meinem gremium noch nicht so wirklich :-(
ich werd mich dann mal an die TBS wenden die haben us schon mal beraten
mfg
Batschen
Erstellt am 15.03.2009 um 15:56 Uhr von Immie
Mal anders herum gefragt.
Da diese Handys ja erst mal für den amerikanischen Markt entwickelt wurden,
wo man Datenschutz ja eher ganz klein schreibt,
und sie scheinbar ja doch sehr mit unserem Datenschutzgesetz kollidieren...
...kann man als BR diese Dinger nicht einfach in Gänze verweigern?
...oder kann man wirklich nur mit einer BV Schadensbegrenzung betreiben?