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Entschleunigung?

T
tartarus
Nov 2016 bearbeitet

Im Rahmen der immer weiter zunehmenden Arbeitsbelastung für MA und deren erreichbarkeit per Mobiltelefon oder Blackberry möchte ich eine BV anstreben, die es erlaubt MA zu schützen und bspw. die Nutzung dieser "Medien" in einen bestimmten Zeitraum auszuschließen/begrenzen (ab 20Uhr bis 6:30Uhr) keine Emails etc. hat jemand einen Entwurf oder diverse Hinweise für so etwas parat?

2.009011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

29.01.2013 um 10:26 Uhr

Ich befürchte, da wird eine BV nicht helfen. Wie kann es denn überhaupt sein, dass außerhalb der Arbeitszeit überhaupt jemand dienstlich anruft oder eine Mail schreibt?? (wenn Ihr nicht gerade ein Schichtbetrieb seid.)

Außerdem ist die einfachste Lösung - abschalten! Aber das tun die Menschen einfach nicht. Selbst ADler, die oft darüber klagen, dass die Arbeit im hauslichen Büro nicht die notwendige Anerkennung findet, schalten Ihre Geräte nicht ab.

Ich denke, eine Aufklärungskampagne ist eher zielführend.

T
tartarus

29.01.2013 um 10:54 Uhr

Nun ganz so einfach ist es nicht und mit Schichtarbeit haben wir nichts zu tun, aber bei uns laufen viele Projekte oder es geht um Budgets und deren Festlegung. Dabei kommen sehr häufig vor allem durch Vorgesetzte Emails etc. nach 20 Uhr oder sogar am Wochenende zur Geltung, einfach abschalten bei so einer Erwartungshaltung geht nicht immer.

K
Kulum

29.01.2013 um 10:59 Uhr

Hm, bei VW hat so eine BV schon geholfen. Was sollte hier anders sein?

Guckst du hier

http://www.n-tv.de/wirtschaft/VW-kappt-nachts-Blackberry-Mails-article5072746.html

tartalus Und ob das geht. AN (und auch AG) neigen dazu, sich wichtiger zu nehmen als sie sind

T
tartarus

29.01.2013 um 11:02 Uhr

Ja, es scheint so zu sein, nur kann ich nicht einfach Server abschalten, wir sind Teil eins riesen Unternehmens. Ich möchte AN vor einer noch größeren Belastung als jetzt schützen. Und bei VW gilt dies nur für Tarifangestellte......

K
Kulum

29.01.2013 um 11:20 Uhr

ja mei, das is doch nur ne Frage der Formulierung. Lass halt den Tarif außen vor und schließ in der BV alle AN ein. Du musst auch keine Server abschalten. Die BV hat ja quasi Gesetzescharakter. AN dürfen durch niemanden zwischen 20.00 und 06.00 betriebsbedingt kontaktiert werden bei Zuwiderhandlung standrechtlich ..... oder sowas in der Art.

btw so ganz Unrecht hat gironimo auch nicht. So n Telefon kann man auch mal konsequent ignorieren, der Effekt wäre der Gleiche. Ob mich nun niemand anrufen darf, oder ich beharrlich nicht rangehe .......

T
tartarus

29.01.2013 um 11:31 Uhr

Danke für die Antworten, ich dacht nur jemand hat ggf. so etwas wie einen Entwurf oder eine Vorlage, auf der man aufbauen kann. Man muss ja das Rad nicht immer neu erfinden und kann von Erfahrungen andere lernen...

N
NoPain

29.01.2013 um 11:52 Uhr

AN die sich in ihrer Freizeit beruflichen Dingen widmen, wirst Du auch nicht durch eine BV davon abhalten können. Ich schließe mich @gironimo an, eine Aufklärungskampagne wäre da zielführender. Zudem hätte dann der Öffentlichkeitsausschuss - sodenn vorhanden, wenn nicht bilden, freut den AG auch sehr wenn weitere BRM in Ausschüsse sitzen ;) - auch mal was zu tun ;) Parallel würde ich den AG auffordern dafür Sorge zu tragen das Vorgesetzte die Freizeit der AN zu achten haben und andernfalls möglicherweise das Arbeitszeitgesetz gebrochen würde, da ansonsten - wäre dann die nächste Konfrontationsphase - eine EA inkl. Unterlassungsanspruch ins Auge gefasst wird ;)

T
tartarus

29.01.2013 um 12:01 Uhr

Ich würde gern eine Regelung finden, auf die sich MA berufen können, zum Schutz vor "extremen" Führungskräften. Das ist mein Anliegen und am Ende mein Auftrag. Eine Vereinbarung zwischen AG und AN-Vertretern zu diesem Thema halte ich für zielführend. Damit meidet man sicher keine Konfrontation, steckt aber im Vorfeld bestimmte Rahmenbedingungen ab.

N
NoPain

29.01.2013 um 12:08 Uhr

@tartarus,

Ich würde gern eine Regelung finden, auf die sich MA berufen können, zum Schutz vor "extremen" Führungskräften.

Die gibt es und nennen sich Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz ;) Vergesst bei der ganzen Sache eines nicht; unausgeschlafende und unausgeruhte AN können andere AN gefährden, bis dahin das es mal zu einen tödlichen Arbeitsunfall wegen Unachtsamkeit wegen Übermüdung kommt - sie sind also auch eine Gefahr für andere AN die sich an die Gesetze halten! Deshalb solltet Ihr den AG eindringlichst auffordern die Freizeit der AN zu achten und das Arbeitszeitgesetz einzuhalten! Und wenn das bei Euch schon seit längerem Gang und Gebe ist das Vorgesetzte die AN auch in Ihrer Freizeit beanspruchen, dann ist hier höchste Eile geboten ;)

K
Kulum

29.01.2013 um 12:14 Uhr

NoPain Er versuchts doch gerade ;-)

Aber was, bis auf das Verbot, das AN eben zB zwischen 20.00 und 6.30 (was im übrigen immer noch nicht mit dem ArbZG überein stimmt) willst du denn da rein schreiben? Sanktionen für den Vorgesetzten?

N
NoPain

29.01.2013 um 12:42 Uhr

@Kulum,

ja, ich finde es auch ja gut das sich @tartarus da so reinhängt. Bei allem Enthusiasmus darf man aber die Schutzwürdigkeit der anderen AN auch nicht aus dem Blickwinkel verlieren. Deshalb bin ich auch der Meinung das hier schnell gehandelt werden muss, inkl. möglicher weiteren Konfrontationsphasen, bis der AG und die Vorgesetzten das verstehen. Eine BV, wie wir alles Wissen, dauert immer etwas länger bis sie steht und wenn eine BV, dann denke ich wäre eine BV-Gesundheit und BV-Smartfone und PDA hier auch eher hilfreicher als über eine BV-Sonstwas den AG nochmal auf die bereits vorhandnen Gesetze und Schutzbedürfnisse der AN hinzuweisen. Schnelle Abhilfe dürfte hier auch dem AG gelegen sein, der vielleicht auch garkeine Ahnung hat was seine Untergebenen diesbezüglich abziehen, Stichwort: Burnout ;)

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