Vorgezogene Neuwahlen wegen räumlicher Trennung
Hallo!!
Ich bin momentan lediglich ein Ersatzmitglied unseres Betriebsrates, bin aber Beisitzender des Wahlvorstandes bzgl. unserer neuen Betriebsratswahl.
Bei uns steht in knapp 8 Wochen die räumliche Trennung unserer Geschäftsbereiche an. Ein Teil der Belegschaft wird die momentanen Räumlichkeiten verlassen, ein geringer Teil bleibt hier.
Unser Betriebsrat ist momentan für beide Teile zuständig.
Wie sieht das denn nun mit Neuwahlen aus? Wir möchten nun zwei getrennte Betriebsräte wählen, einer der mit geht und einer für die, die bleiben.
Die offizielle Amtszeit läuft Ende Mai 10 aus und unser Umzug ist Mitte Mai 09.
Können wir die Wahlen vorziehen, ohne dabei nächstes Jahr nochmals einen wählen zu müssen? Dürfen wir jetzt schon neue B´räte wählen ohne dabei mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten? Mir wurde zugetragen, dass wir frühestens im Juni 09 eine Wahl anberaumen dürfen und eher nicht. Aber damit haben wir schon ein Problem wegen der Trennung.
Unser derzeitiger Betriebsrat kann mir hier keine genaue Antwort dazu geben und ich finde nichts, worauf ich mich berufen kann.
Ich würde mich deshalb freuen, Tipps oder Nachlesestellen, § zu bekommen, da ich in diesem Thema einfach nicht drin bin, als Ersatzmitlgied.
Im Voraus vielen Dank
Luna74
Community-Antworten (1)
12.03.2009 um 18:31 Uhr
Hallo Luna74,
§13 BetrVG!
PS: solltest Du als Wahlvorstand aber wissen. Viell. mal ein Seminar "Wahlvorstand" besuchen
Gruß Mic34
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