Rückforderung von Umzugskosten bei Kündigung in Probezeit
Liebe BRler, wie sieht es rechtlich aus, wenn jemand in der Probezeit (Vertrag im Anschluß an eine befristete Stelle) gekündigt wird und der AG die Umzugskosten zurück fordert bzw. sogar einen Teilbetrag mit dem letzten Gehalt verrechnet, so dass sie gar nichts für die letzten beiden Monate bekommt und auch noch den Umzug zurück selbst bezahlen muss? Außerdem ist er nicht mehr ansprechbar, erlässt sich verleugnen. Wohlgemerkt wurde sie die ganze von ihrem Chef gelobt und er hat ihr pausenlos erzählt, wie sehr er sich auf sie verlassen könne. Sie ist für den AG in der Zeit schon 2mal umgezogen und hat die Kastienien aus dem Feuer geholt (Filialeneröffnungen).
Vielen Dank für Antworten
Community-Antworten (2)
11.03.2009 um 11:16 Uhr
Hallo Angiligika,
die Regelungen bezüglich der Umzugskosten bzw. Rückerstattung müßten ja im Vertrag geregelt sein. Es kommt also darauf an, was darin steht.
MfG Angi1
11.03.2009 um 18:26 Uhr
Was sagt der BR zur Kündigung? Und was rät der Anwalt bezüglich Kündigungsschutzklage? Selbst wenn der ArbGeb etwas "Probezeit" nennt, zählt das halbe Jahr Sperrfrist gem. §1 KSchG für die gesamte Beschäftigungsdauer im Betrieb - inkl. der befristeten Tätigkeit.
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