Erstellt am 21.03.2020 um 18:36 Uhr von celestro
Jein!
Einerseits Nein ... andererseits kann ein bestehender BR wohl die Kurzarbeit verweigern, wenn zuviele solcher ANs da sind. Man sollte aber auch über die Kurzarbeit hinaus denken.
Erstellt am 22.03.2020 um 08:16 Uhr von Krambambuli
Die Frage ist, auf welcher Basis die Probezeit läuft. Wenn es sich um eine "Arbeit zur Erprobung" auf der Basis TzBfG handelt, können die Verträge ohne Kündigung beendet werden.