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Kündigung Probezeit Kurzarbeit

M
MasterB
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, gibt es eine Verpflichtung vor Beantragungen von Kurzarbeit alle Verträge in der Probezeit zu kündigen, um ggf. so die Stammbelegschaft besser auslasten zu können, oder Ähnliches?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

21.03.2020 um 19:36 Uhr

Jein!

Einerseits Nein ... andererseits kann ein bestehender BR wohl die Kurzarbeit verweigern, wenn zuviele solcher ANs da sind. Man sollte aber auch über die Kurzarbeit hinaus denken.

K
krambambuli

22.03.2020 um 09:16 Uhr

Die Frage ist, auf welcher Basis die Probezeit läuft. Wenn es sich um eine "Arbeit zur Erprobung" auf der Basis TzBfG handelt, können die Verträge ohne Kündigung beendet werden.

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