Erstellt am 22.04.2008 um 21:01 Uhr von paula
Ein MBR ergibt sich so nicht... Gibt es einen Grund für dieses Vorgehen?
Erstellt am 22.04.2008 um 21:05 Uhr von Ollner79
Es geht hier um einen lt. Vorgesetzten leistungsschwachen Mitarbeiter, der nun täglich seine geleisteten Tätigkeiten handschriftlich aufzeichnen soll. Die anderen Kollegen der Abteilung sind von einer solchen Maßnahme nicht betroffen. Es ist also keine technische Maßnahme. Könnte hierbei nicht doch §87 (1) BetrVG greifen?
Erstellt am 22.04.2008 um 22:12 Uhr von paula
In einer solchen Sache sieht das BAG keine Frage der Ordnung des Betriebes da das Arbeitsverhalten des MA betroffen ist und nicht sein Ordnungsverhalten.
Erstellt am 23.04.2008 um 09:44 Uhr von HF
Hier habt ihr kein Mitbestimmungsrecht, da der AG sein Direktionsrecht ausübt. Also es ist eine Einzelmaßnahme. Nur bei Kollektivmaßnahmen könnt ihr mitreden, also wenn es um alle geht.