Mitbestimmungsrecht bei Selbstaufschreibung / Tätigkeitsnachweis?
Darf ein Vorgesetzter in einem Betrieb mit 330 Mitarbeiterin einem einzelnen Kollegen ein Selbstaufschreibung seiner täglichen Tätigkeiten anweisen, ohne dass hierzu der Betriebsrat sein okay gegeben hat? Ergibt sich hierbei laut BetrVG ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (4)
22.04.2008 um 23:01 Uhr
Ein MBR ergibt sich so nicht... Gibt es einen Grund für dieses Vorgehen?
22.04.2008 um 23:05 Uhr
Es geht hier um einen lt. Vorgesetzten leistungsschwachen Mitarbeiter, der nun täglich seine geleisteten Tätigkeiten handschriftlich aufzeichnen soll. Die anderen Kollegen der Abteilung sind von einer solchen Maßnahme nicht betroffen. Es ist also keine technische Maßnahme. Könnte hierbei nicht doch §87 (1) BetrVG greifen?
23.04.2008 um 00:12 Uhr
In einer solchen Sache sieht das BAG keine Frage der Ordnung des Betriebes da das Arbeitsverhalten des MA betroffen ist und nicht sein Ordnungsverhalten.
23.04.2008 um 11:44 Uhr
Hier habt ihr kein Mitbestimmungsrecht, da der AG sein Direktionsrecht ausübt. Also es ist eine Einzelmaßnahme. Nur bei Kollektivmaßnahmen könnt ihr mitreden, also wenn es um alle geht.
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