Freistellung wegen Corona
Unsere Mitarbeiter im Unternehmen wurde in zwei teile aufgeteilt. Die erste Gruppe arbeitet die zweite ist Zuhause. dies geschieht die nächsten Wochen immer im wechsel. Die fehlende Arbeitszeit wird mit Gleitzeit verrechnet. Es werden so schnell viele minus Stunden anfallen. Darf das so gehandhabt werden? Oder greift da BGB§615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko?
Community-Antworten (1)
17.03.2020 um 15:56 Uhr
Habt ihr einen BR? Dann ist der in der Mitbestimmung und der AG kann das nicht so einfach machen, ohne einen BR müsste dann wahrscheinlich jeder einzelne klagen
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