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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Mitglied soll auf Amt für Arbeitsplatz verzichten - kann der AG fordern kann, dass ein bestimmter Mitarbeiter kein BR-Mitglied ist?

H
Hendrik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich habe heute wieder eine ganz miese Nummer des AG erlebt. Ein BR-Kollege von uns hat sich um einen Aufstockung seiner Arbeitszeit beworben. Eine Mitarbeiterin seiner Abteilung geht nun in Rente und er könnte diese Arbeitszeit übernehmen. Der AG hat in einem persönlichen Gespräch mit diesem BR-Mitglied folgende Forderung aufgestellt: Er könne die Vollzeitstelle bekommen, müsste dafür aber auf sein BR-Amt verzichten. Begründet wurde diese Forderung damit, dass das BR-Mitglied zukünftig in die interene Korrespodenz eingeweiht wäre und seine ganze Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung stehen müsste. - Für wie Dumm hält man BR´s eigentlich? Der Kollege hat die Vollzeitkraft in der Vergangenheit oft vertreten, seine Arbeit wird sich inhaltlich nicht ändern.

Gibt es überhaupt denkbare Fälle (mal Abgesehen von den leitenden Angestellten), bei denen es tatsächlich zulässig ist, dass ein AG fordern kann, dass ein bestimmter Mitarbeiter kein BR-Mitglied ist?

Viele Grüße Hendrik

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Community-Antworten (4)

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Kallewirsch

06.03.2009 um 13:43 Uhr

@Hendrik Welche Mitarbeiter gewählt werden können steht in den §§7 und 8 BetriebsverfassungsG. Außerdem dürfen einem BR durch sein Amt weder Vorteile entstehen. ich würde mich da mal auf den § 78 berufen. im übrigen habt ihr doch bei der Neubesetzung der Stelle ein Mitbestimmungsrecht. Lies mal den § 99.

K
Kallewirsch

06.03.2009 um 13:45 Uhr

@Hendrik Sorry... natürlich weder Vorteile noch Nachteile !!!

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nicoline

06.03.2009 um 14:33 Uhr

Hendrik schau doch mal bitte 11 Beiträge weiter unten in die Frage von Susanna, da geht es fast um das gleiche Thema!

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neskia

06.03.2009 um 19:35 Uhr

Hallo ich sehe hier eine offene Stelle, sollte da nicht eine interne Stellenausschreibung verlangt werden? Wenn es sich dann um eine Vollzeitstelle handelt umso besser. Über den 99er hat der BR dann Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung.

Man könnte euch hier ansonsten Vetternwirtschaft unterstellen.

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