Bildungsurlaub - gehören Prüfungen zu einer Weiterbildung nach dem Bildungsurlaubsgesetz?
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass Prüfungen nicht zu einer Weiterbildung gehören. Die Weiterbildung wird nach dem Bildungsurlaubsgesetz mit Bildungsurlaub gefördert wird. Meine Meinung dazu: Immatrikulation, Exmatrikulation, Prüfungen gehören genau zu dieser Bildungsmaßnahme wie der entsprechende Unterricht, denn ohne Prüfungen kein Abschluss. Liege ich falsch oder mein Arbeitgeber? Wo stehen entsprechende Kommentare zum Bildungsgesetz?
Community-Antworten (4)
06.03.2009 um 00:33 Uhr
Isa86 Wenn der Bildungsurlaub so ausgeschrieben und anerkannt ist, dürfte auch die Prüfung dazu gehören. Entsprechende Kommentare oder Urteile wird dir, so wie ich das aus der Ferne beurteilen kann, so schnell keiner nennen können, da nicht alle Bundesländer die gleichen Voraussetzungen haben.
06.03.2009 um 05:04 Uhr
Wenn ich jetzt mal von meiner Wahlheimat ausgehe, dann zählt dort Das Niedersächsische Bildunggesetz ( auf manchen Seiten auch unter Erwachsenenbildungsgesetz zu finden). Wie mein verehrter Herr Kollege vor mir schon schrieb gibt es diesen aber nicht in allen Bundesländern. Nach dem Niedersächsischem Bildungsgesetz stehen Dir im Jahr 5 Tg. Extraurlaub im Jahr dafür zu, oder aber, soweit es vorher mit dem AG vereinbart wurde 10 Tg alle zwei Jahre. Art und Inhalt sind dabei unrelevant, da der Arbeitgeber dies nicht zu genehmigen hat, sondern lediglich die Tage die die Maßnahme betreffen. Du oder auch die Stelle wo Du die Maßnahme durchführen lässt, müssen jedoch den schriftl. Nachweis erbringen das der Bildungsträger vom Bildungsministerium des jewailigem Bundeslandes anerkannt ist.
06.03.2009 um 13:59 Uhr
Danke rainer, die Bildungsmaßnahme ist nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz vom Bildungsministerium anerkannt, dass auch von den anderen Bundesländern übernommen wurde. Selbst ein Nachweis liegt vor und man stellt sich quer. Gruß Isa
06.03.2009 um 18:10 Uhr
@Isa86 Verweise Deinen AG nochmals darauf das er nicht über die Maßnahme an sich bestimmen darf und las ihn überm BR noch mal das genaue Gesetz auseinander legen. Wenn Du ein Musterurteil brauchst, mach Dein Fenster auf und ich sende Dir ein Urteil wo eine Arbeitnemerin ihre Arbeitgeberin Durch mehrere Instanzen vor Gericht gejagt, und gewonnen hat.
Verwandte Themen
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
ÄlterHallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch
Berufsausbildungsverhältnis Prüfung "ungültig" - Was würdet Ihr / Sie tun ?
ÄlterHallo Leute, ich habe hier ein äußerst wichtiges Anliegen und bitte euch, zahlreich zurückzuschreiben, wie ihr euch in dieser Situation verhalten würdet. Viele Gehirne denken besser als Eines, sage
Bildungsurlaub
ÄlterHallo, in unserem Betrieb in NRW, knapp 200 AN stellt sich folgende Frage: Ein AN beantragt eine Weiterbildung. Der Kollege hat sich die Weiterbildung selber ausgesucht, die Kosten für die Weiterbildu
Wie ist das mit Bildungsurlaub bei Teilzeitmitarbeitern und Bundesland übergreifend?
ÄlterHallo, eine Kollegin, die 3 Tage die Woche arbeitet, möchte Bildungsurlaub beantragen für 5 Tage auf der Grundlage niedersächsische Bildungsgesetz. Sie wohnt und Arbeitet aber in Hessen. Ist das mö
Bildungsurlaub Land Brandenburg- Bezug auf ausgeübte Tätigkeit
Guten Morgen liebe Betriebsratswelt. Wir haben mal eine Frage zum Anspruch auf Bildungsurlaub, speziell im Land Brandenburg. Eine Kollegin möchte eine anerkannte Weiterbildung gemäß § 33 Brandenbur