Was ist wenn Betriebsrat den Überstundenantrag nichtrechtzeitig bearbeitet?
Bei uns im Betrieb ist wegen Corona der Betrieb nur eingeschränkt möglich. Was ist wenn ein Antrag auf Überstunden gestellt wurde, aber der Betriebsrat nicht rechtzeitig antwortet, bzw. antworten kann? Dürfen die Mitarbeiter die Überstunden machen?
Vielen Dank P.S. Betriebsrat ist nur eingeschränkt im Betrieb, wegen Coronaverdacht. Wir wurden alle gebeten Homeoffice zu machen.
Danke für all Eure Meldungen. Wir haben jetzt die Informationen bei uns im Betrieb, wenn möglich per Mail gemacht. Der Betriebsrat hat sich natürlich zur Sitzung getroffen.
Community-Antworten (7)
12.03.2020 um 10:52 Uhr
Das läßt sich mMn nicht so einfach beantworten. Wieviel Vorlaufzeit gab es für den Antrag? Wieso kann der BR nicht rechtzeitig antworten?
12.03.2020 um 11:04 Uhr
Grundsätzlich aber eher mal nicht. Der BR hat den Überstunden nicht zugestimmt. Vielleicht hat er ja auch Gründe dafür. Ich sehe hier eher die Geschäftsleitung in der Pflicht, sich um die Zustimmung zu bemühen. Wenn der BR zu lange braucht, dann sollte die GL denen eben auf die Füße treten, bzw. sich um eine Lösung bemühen.
Nachtrag 10:22 uhr Das P.S. hatte ich nicht gelesen. Ich hatte die Anfrage eher als die eines Mitarbeiters interpretiert und nicht eines BRs.
Ihr habt demnach ja ein massives Problem, wenn ich alle Homeoffice machen sollt/müsst, ist eine normale BR-Arbeit kaum noch möglich.
Und jetzt dürfen mich hier alle zerreißen. Die Zeiten sind gerade verrückt. Ich denke mal alle, auch wir BRs, sind aufgefordert alles zu tun, damit der Laden weiterläuft, und wenn es eben aus gesundheitlichen Gründen nicht anders geht, würde ich zumindest eine BR-Sitzung als Videokonferenz abhalten, wohl wissend, dass das nicht erlaubt ist. Aber besser eine Entscheidung, die im Nachgang angefochten werden kann, als überhaupt keine Entscheidung.
12.03.2020 um 11:10 Uhr
"Der BR hat den Überstunden nicht zugestimmt. Vielleicht hat er ja auch Gründe dafür."
Der BR hat die Anfrage des AG überhaupt nicht beantwortet. Hätte er "der Anfrage explizit nicht zugestimmt" gäbe es das ganze Topic hier nicht.
12.03.2020 um 15:52 Uhr
Mehrarbeit unterliegt keiner Frist. Schweigen ist keine Zustimmung.
12.03.2020 um 16:01 Uhr
Wenn man hier nach den Buchstaben des Gesetzes geht, dürfen die Stunden nicht gemacht werden. Die Frage ist in meinen Augen: Wenn alle zu Hause sind, wer soll dann Mehrarbeit leisten? und Warum soll er diese leisten? Und da wäre ich dann auch bei stehipp und würde die Möglichkeiten der modernen Konversation nutzen.
13.03.2020 um 09:14 Uhr
@BRHamburg, da unserer Betrieb auch wegen Corona Mitarbeiter ins Homeoffice schickt kann ich dir sagen, dass dadurch bei Büroarbeitsplätzen Leistungseinbussen entstehen können. Dies ist daran begündet, dass die Kommunikation länger dauern kann, nicht die gleiche Austattung zu Hause ist usw. . Von daher kann durch zwangs Homeoffice Mehrarbeit entstehen. Bei Tätigkeiten die nur im Betrieb ausgeführt werden können, kann ein erhöter Krankenstand/Quarantänestand, Kinderbetreung usw. dazu führen.
@Kuffi Ich entnheme aus deinem Beitrag, dass der Betrieb irgendwie eingeschränkt noch weiterläuft, daher habe ich 2 mögliche Ansätze:
- Wenn das Büro noch offen ist, dann können sich die BRs zu einer Sitzug im Büro treffen. Ist das Büro geschlossen, dann könnte man über Räume dritter nachdenken. Das sollte man aber mit dem AG besprechen.
- Man holt sich als Vorsitzender ein Meinungsbild von dem Gremium und äußert sich entsprechend. Dies setzt voraus, dass sich das Gremium an die Absprachen aus den Meinungsbildern hält. Denn ansonsten steht der Vorsitzende "etwas" dumm da steht (Haftung). Wenn wieder eine reguläre Sitzung möglich ist, dann holt man die Beschlüsse heilend nach.
13.03.2020 um 11:36 Uhr
Das starre Festhalten an Regelungen hilft hier doch niemandem weiter. Es steht also jedem BR gut zu Gesicht mit dem Arbeitgeber eine der betrieblichen Situation angepasste Arbeitsweise zu vereinbaren damit der Laden weiterläuft.
Belastbare Rechtsprechung bekommen wir frühestens in zwei Jahren.
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