Erstellt am 16.01.2007 um 22:34 Uhr von Heini
Es kann nur die zuständige Gewerkschaft Auskunft geben, da der Inhalt des TV hier nicht bekannt ist.
Wenn die Gewerkschaft der Meinung ist, dass ihr ein Anrecht auf die Erstattung der Fahrtkosten habt, der AG aber anderer Meinung ist, sollte dieser Streitpunkt mit Hilfe des Arbeitsgerichtes geklärt werden.
Erstellt am 16.01.2007 um 22:38 Uhr von Bergmann
Heini ,
man könnte auch ein Treffen AG-Gewerkschaft zustandekommen lassen , wo sie sich austauschen ?
Erstellt am 16.01.2007 um 22:47 Uhr von Heini
Wer soll das Treffen einberufen, die JAV`s ?? Das liegt wohl nicht in deren Möglichkeiten.
Hier fragt ein JAV nach Unterstützung!
Mit der Gewerkschaft hatte er schon gesprochen; Ergebnis, nix passiert.
Hier bleibt dem jungen Kollegen nur die Möglichkeit sein Recht aus dem TV einzuklagen oder die derzeitige Situation hinzunehmen.
Erstellt am 16.01.2007 um 22:52 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
woher hast du dein Wissen ? Eine neue Kristallkugel , die funktioniert !!
Erstellt am 16.01.2007 um 22:57 Uhr von Heini
Bergmann,
ganz einfach, ich lese die Frage.
Erstellt am 17.01.2007 um 06:39 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
ich gehe nach der Fragestellung eher davon aus- es ist eine Anfrage an die Gewerkschaft gemacht worden !!Ein Gespräch wäre - Liebe Gewerkschaft , nach euer Auskunft vom xx.xx bekommen wir die Fahrtkosten ersetzt , der VKA sagt aber nein !! Wer hat Recht , was nun ? Schönen Tag noch !!
Erstellt am 17.01.2007 um 22:42 Uhr von Heini
Bergmann,
dann sollten die LAV`s man ein Treffen der AG-Gewerkschaft einberufen, damit die sich austauschen können.
Mann, das ist doch ne Lachnummer.
Erstellt am 26.01.2007 um 15:07 Uhr von JAV PCH
Hallo,
hier ist nochmal der JAV aus M/V.
Danke für eure Meinungen
Ich habe eure Antworten verfolgt und selber in unserem Rechtsamt nachgeforscht,
die Auskunft lautete, dass für Bundes- und Landesbedienstete die Fahrtkostenerstattung nachverhandelt wurde mit positiven Ausgang für die Azubis,
bei uns kommunalen jedoch abgelehnt.
Einen Klageversuch gab es wohl in Neubrandenburg (Schule in Stralsund!!!), in diesem Verfahren gab es keinen Erfolg.
Hoffnung verloren oder nicht?
Ist es nicht albern Auszubildende die in ein und der selben Klasse gehen, den selben Beruf erlernen, mit zweierlei Maß zu bemessen?
Wie kann ich ein treffen zwischen AG und Gewerkschaft arrangieren? Reicht es die Jugendsekretärin der Gewerkschaft zu informieren oder müsste ich das selber in die Hand nehmen!
MFG